Gemeinde Quierschied erinnert an dritte Rate der Steuern und Abgaben

Zahlung bis 15. August 2026 fällig – Verwaltung empfiehlt SEPA-Lastschriftmandat

Aktuelles aus Quierschied

Die Gemeinde Quierschied weist darauf hin, dass die dritte Rate der 2025 festgesetzten Steuern und Abgaben am 15. August 2026 fällig wird. Wer kein Lastschriftmandat erteilt hat, muss selbst überweisen.

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Die Gemeinde Quierschied hat Steuer- und Abgabenpflichtige auf die anstehende Fälligkeit der dritten Rate hingewiesen. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung ist der Betrag am 15. August 2026 zu entrichten.

Dauerbescheide aus dem Jahr 2025

Laut Mitteilung wurden im Jahr 2025 von der Gemeinde Quierschied Dauerbescheide über Steuern und Abgaben versandt. Sofern in diesem Zeitraum kein neuer Bescheid zugestellt werde, gelten die 2025 genannten Beträge weiter. Die Fälligkeitstermine sind demnach:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Verwaltung empfiehlt Lastschriftmandat

Um Mahnungen zu vermeiden, empfiehlt die Gemeindeverwaltung nach eigenen Angaben ausdrücklich die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates an die Gemeinde Quierschied. Das entsprechende Formular stehe laut Mitteilung zum Download bereit.

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