Die Gemeindeverwaltung hat Anwohnerinnen und Anwohner daran erinnert, ihrer Pflicht zur Reinigung der Gehwegrinnen nachzukommen. Anlass sind laut Mitteilung der Gemeinde vom 24. Juni 2026 Rückmeldungen aus der Bevölkerung, wonach nicht alle Anwohnenden dieser Verpflichtung nachkommen.
Verstopfte Rinnen als Hochwasserrisiko
Die Pflicht zur Säuberung der sogenannten Gossen und Straßenrinnen ergibt sich aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde. Hintergrund ist nach Angaben der Verwaltung der Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen: Nur saubere Rinnen ermöglichen einen ungehinderten Abfluss von Niederschlagswasser. Die Verwaltung appelliert ausdrücklich, dieser Pflicht nachzukommen.
Pflanzenrückschnitt zur Verkehrssicherheit
Auch beim Thema Pflanzenrückschnitt stehen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in der Verantwortung. Hecken und Bäume dürfen laut Mitteilung unabhängig von Brut- und Setzzeiten jederzeit im akut erforderlichen Umfang zurückgeschnitten werden, wenn dies der Verkehrssicherheit oder der unmittelbaren Gefahrenabwehr dient. Als Beispiele nennt die Verwaltung:
- Wiederherstellung oder Verbesserung der Straßeneinsicht
- Schutz vor herabfallenden Ästen oder Bäumen
- Freihaltung von Gehwegen, die durch Heckenbewuchs nicht mehr ausreichend passierbar sind
In solchen Fällen werden Eigentümerinnen und Eigentümer gebeten, den Rückschnitt zu veranlassen oder selbst durchzuführen.
Weitere Informationen zu Zuständigkeiten und verwandten Themen stellt die Gemeinde Quierschied auf ihrer Internetseite unter quierschied.de/nachschlag bereit.



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