Bebauungsplan „Auf der Brach“ soll aufgehoben werden

Gemeinderat Quierschied leitet Verfahren ein – Bürger können Einwände einbringen

Aktuelles aus Quierschied

Der Gemeinderat Quierschied hat die Aufhebung des seit 1979 bestehenden Bebauungsplans „Auf der Brach“ samt fünf Teiländerungen beschlossen. Die Unterlagen liegen vom 28. bis 30. September 2026 öffentlich aus.

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Der Gemeinderat der Gemeinde Quierschied hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. September 2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf der Brach“ beschlossen. Der Plan umfasst insgesamt fünf Teiländerungen und soll im beschleunigten Verfahren aufgehoben werden. Das teilte die Gemeinde in einer Bekanntmachung mit.

Hintergrund der Aufhebung

Der Bebauungsplan „Auf der Brach“ liegt im südwestlichen Siedlungsgebiet des Ortsteils Quierschied und setzt im Wesentlichen ein Wohngebiet fest. Er trat 1979 in Kraft und wurde seither fünfmal geändert, zuletzt im Jahr 2009. Laut der Bekanntmachung ist das Gebiet inzwischen zu einem überwiegenden Teil bebaut und weist eine gewachsene, im Bestand ablesbare wohnbauliche Prägung auf.

Nach Angaben der Gemeinde entspricht das bestehende Planungsrecht aufgrund des Alters des Plans und der zahlreichen Teiländerungen in Teilen nicht mehr den heutigen städtebaulichen, gestalterischen und baurechtlichen Anforderungen. Die Festsetzungen führten in der Genehmigungspraxis wiederholt zu Anträgen auf Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen. Die Gemeinde sieht daher kein Planerfordernis mehr für den Bebauungsplan.

Künftige Beurteilung nach § 34 BauGB

Nach der Aufhebung sollen künftige Bauvorhaben im Geltungsbereich nach den planungsrechtlichen Vorschriften des § 34 BauGB beurteilt werden, sofern die Grundstücke innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen. Die bestehende, rechtmäßig errichtete Bebauung im Geltungsbereich genießt laut Bekanntmachung Bestandsschutz.

Der Geltungsbereich der Aufhebung umfasst nach Angaben der Gemeinde eine Fläche von rund 24,3 Hektar. Die genauen Grenzen sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Die Aufhebung widerspricht laut Mitteilung nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes des Regionalverbandes Saarbrücken, der für das Gebiet Wohnbaufläche, Grünfläche und Flächen für Wald vorsieht.

Öffentliche Auslegung und Beteiligung

Der Entwurf der Aufhebung, bestehend aus Plandokument mit Abgrenzung des Geltungsbereichs und Begründung, wird vom 28. bis einschließlich 30. September 2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.quierschied.de veröffentlicht. Die Unterlagen können im genannten Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Quierschied, Rathausplatz 9, 1. OG, Zimmer 2.06, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Landes elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch per Mail an bauleitplanung@quierschied.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und dieser für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Nach Angaben der Gemeinde wird dabei von einer Umweltprüfung, einem Umweltbericht sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit abgesehen.

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