Quierschied informiert über Wählerverzeichnis und Wahlscheine zur Regionalwahl

Einsicht ins Wählerverzeichnis vom 10. bis 14. August 2026 möglich – Regionalversammlungswahl findet am 30. August 2026 statt

Aktuelles aus Quierschied

Die Gemeinde Quierschied hat die Modalitäten zur Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie zur Beantragung von Wahlscheinen für die Wahl zur Regionalversammlung am 30. August 2026 bekanntgegeben. Wahlberechtigte können ihre Daten prüfen und bei Bedarf Einspruch einlegen.

AsiaRestaurant SongLong Friedrichsthal

Die Gemeinde Quierschied hat eine Bekanntmachung zur Wahl der Regionalversammlung veröffentlicht, die am 30. August 2026 stattfindet. Darin werden die Rechte auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie die Verfahren zur Erteilung von Wahlscheinen erläutert.

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Nach Angaben der Gemeinde liegt das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke Quierschied vom 10. bis 14. August 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Quierschied, Wahlamt, Zimmer 2.01, zur Einsichtnahme aus. Wahlberechtigte können die zu ihrer eigenen Person eingetragenen Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen.

Wer die Daten anderer eingetragener Personen überprüfen möchte, muss laut Bekanntmachung Tatsachen glaubhaft machen, die auf eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hindeuten. Dieses Recht besteht nicht für Personen, bei denen im Melderegister ein Sperrvermerk nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme erfolgt über ein Datensichtgerät.

Einspruchsfrist

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann laut Mitteilung bis spätestens 14. August 2026, 12:30 Uhr, bei der Gemeindebehörde im Rathaus, Zimmer 2.01, Einspruch einlegen. Dieser kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erfolgen.

Wahlbenachrichtigung

Eingetragene Wahlberechtigte erhalten bis spätestens 9. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, aber von einer Wahlberechtigung ausgeht, sollte nach Angaben der Gemeinde Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um das Wahlrecht nicht zu gefährden. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag eingetragen werden und bereits Wahlschein sowie Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Benachrichtigung.

Beantragung von Wahlscheinen

Mit einem Wahlschein kann laut Bekanntmachung entweder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des jeweiligen Wahlbereichs oder per Briefwahl an der Wahl teilgenommen werden.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

  • eine im Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person
  • eine nicht eingetragene wahlberechtigte Person, sofern sie die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt hat, ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der Antragsfrist entstanden ist, oder ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt wurde und dies erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wurde

Wahlscheine können bis zum 28. August 2026, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Bei nachweislich plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag laut Mitteilung noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, möglich.

Wer glaubhaft versichert, dass ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum Tag vor der Wahl, dem 29. August 2026, 12:00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten.

Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung der Hilfe anderer Personen bedienen.

Unterlagen zur Briefwahl

Mit dem Wahlschein erhalten Wahlberechtigte nach Angaben der Gemeinde:

  1. einen grünen Stimmzettel für die Wahl zur Regionalversammlung
  2. einen gelben Stimmzettelumschlag
  3. einen amtlichen, hellrosafarbenen Wahlbriefumschlag mit Rücksendeadresse
  4. ein Merkblatt für die Briefwahl

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für andere Personen ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich. Eine bevollmächtigte Person darf dabei nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten und muss dies dem Gemeindewahlleiter vorab schriftlich versichern.

Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert sind, können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Laut Bekanntmachung ist die Hilfeleistung auf technische Unterstützung bei der Kundgabe einer selbst getroffenen Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist Hilfe, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt oder die selbstbestimmte Entscheidung ersetzt. Die Hilfsperson unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief so rechtzeitig abgesendet werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb Deutschlands unentgeltlich durch die Deutsche Post AG befördert und kann auch direkt bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

Die Bekanntmachung wurde am 24. Juli 2026 vom Gemeindewahlleiter Lutz Maurer unterzeichnet.

Artikel teilen


AsiaRestaurant SongLong Friedrichsthal

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen