Die Vorsitzende Nadine Klein verwies auf Berichte aus der Bevölkerung: Minderjährige unter 14 Jahren – dem gesetzlichen Mindestalter – seien auf E-Scootern unterwegs, teils zu zweit, beides nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) verboten.
Sie betonte die Konsequenzen für die Eltern: „Das stellt dann auch die Gefahr dar, dass die Eltern dafür haftbar gemacht werden und kassieren sogar einen Punkt in Flensburg.“ Fahrzeuge ohne gültiges Versicherungskennzeichen stellten darüber hinaus eine Straftat dar. Klein gab an, bereits Kontakt zur Polizeiinspektion Sulzbach aufgenommen zu haben; diese werde künftig verstärkt kontrollieren. Sie appellierte, das Thema aufzugreifen und Kinder sowie Eltern zu sensibilieren.
Rechtlich gelten E-Scooter in Deutschland als Kraftfahrzeuge. Das Mindestalter liegt bundesweit bei 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Seit dem 6. Februar 2026 gilt eine novellierte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung; neu ist unter anderem, dass Kommunen selbst entscheiden können, wo Sharing-E-Scooter im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen. Die Polizei überprüft 2026 verstärkt Versicherungsschutz und Betriebserlaubnis.
Dass das Thema auch im Saarland akut ist, zeigt ein landesweiter Aktionstag der saarländischen Polizei: Zwölf Polizeiinspektionen kontrollierten dabei schwerpunktmäßig Zweiradfahrer; bei E-Scooter-Fahrern wurden rund 200 Verstöße festgestellt, meist wegen des verbotswidrigen Befahrens von Gehwegen oder Fußgängerzonen.
Einige Fahrzeuge waren zudem ohne das seit 1. März 2026 vorgeschriebene schwarze Versicherungskennzeichen unterwegs.
Helm, gut sichtbare Kleidung und Reflektoren sind beim Fahren von E-Scootern zwar nicht vorgeschrieben, können im Ernstfall aber Unfälle oder schwere Verletzungen verhindern – darauf weist die Polizei regelmäßig hin. Eine Helmpflicht ist bundesrechtlich bislang nicht vorgesehen.
Ab voraussichtlich 2027 müssen neu zugelassene E-Scooter mit integrierten Blinkern ausgestattet sein; höhere Bußgelder sind ebenfalls geplant.



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