Der Stadtrat der Kreisstadt Neunkirchen hat in seiner Sitzung vom 26. August beschlossen, die Aufwandsentschädigung für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Freiwilligen Feuerwehr zu erhöhen. Dem Beschluss ging eine Beratung im Finanzausschuss voraus. Die Erhöhung kostet nach Angaben der Stadt insgesamt rund 20.000 Euro.
Oberbürgermeister Jörg Aumann äußerte sich zu der Entscheidung:
„Wer eine Funktion bei der Feuerwehr innehat, opfert dafür viel Freizeit. Dieses Engagement ist unbezahlbar. Es ist nur gerecht, dass wir den Aufwand für dieses Ehrenamt ordentlich entschädigen. Deswegen danke ich dem Stadtrat für seine Entscheidung, die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Funktionsträger zu erhöhen.“
Rechtliche Grundlage
Ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr sind laut Mitteilung beispielsweise Wehr- und Löschbezirksführer, Jugendbeauftragte und Gerätewarte. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Grundlage hierfür ist die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung, deren überarbeitete Fassung zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist vom Stadtrat festzusetzen.
Betroffene Funktionen
Die Erhöhung betrifft folgende Funktionen
- Wehrführer/-in
- Löschbezirksführer/-in
- stellvertretende Wehrführer/-in
- stellvertretende Löschbezirksführer/-in
- Schriftführer/-in (Stadtebene)
- Stadtfunkwart/-in
- Feuerwehr-Pressesprecher/-in
- Ausbildungsbeauftragte/r
- Jugendbetreuer/-in (Stadtebene)
- Jugendbetreuer/-in (Löschbezirk)
- Atemschutzgerätewart/-in
- Gerätewart/-in
Kosten steigen deutlich
Wurden bisher jährlich rund 18.000 Euro an Aufwandsentschädigung gezahlt, sind es künftig nach Angaben der Stadt rund 38.000 Euro.



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