Stallpflicht für Geflügel im Saarland wegen Geflügelpest
Maßnahmen nach Ausbruch der Geflügelpest
Im Saarland gilt ab Donnerstag eine Stallpflicht für Geflügel. Das Landesamt für Verbraucherschutz gab diese Maßnahme am Mittwoch bekannt. Hintergrund ist ein bestätigter Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel in der Gemeinde Eppelborn am Montag.
Umfang der Stallpflicht und Veranstaltungsverbot
Alle im Saarland gehaltenen Vögel, darunter Hühner, Truthühner und Enten, müssen in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen untergebracht werden. Darüber hinaus sind im gesamten Saarland alle Veranstaltungen mit der Teilnahme von Vögeln untersagt, auch wenn diese bereits genehmigt wurden.
Rechtsmittel und Sanktionen
Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Saarlouis erhoben werden. Verstöße gegen die Verfügung können mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.




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