Im Landratsamt Ottweiler wurden erneut Einbürgerungsurkunden an Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Herkunftsländern überreicht.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten die Neubürgerinnen und Neubürger nach Angaben des Landkreises umfassende Rechte und bekennen sich zugleich zu den Werten des Grundgesetzes.
Voraussetzungen für die Einbürgerung
Neben einem rechtmäßigen und gesicherten Aufenthalt müssen laut Mitteilung ausreichende Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen werden. Die Einbürgerung setzt zudem ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung voraus.
Familien im Fokus
Für viele Familien ist die Aushändigung der Einbürgerungsurkunden nach Angaben des Landkreises ein besonderer Moment. Häufig werden Kinder gemeinsam mit ihren Eltern eingebürgert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Jugendliche die deutsche Staatsangehörigkeit eigenständig erwerben.
Gratulation des Landkreises
Der Landkreis Neunkirchen gratulierte den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zur Einbürgerung und wünschte ihnen für den weiteren Lebensweg alles Gute.



Schreibe einen Kommentar