Der Landkreis Neunkirchen hat die Online-Angebote der Unteren Bauaufsichtsbehörde erweitert. Bürgerinnen und Bürger sowie Planungsbüros können ab sofort verschiedene Anträge und Anzeigen digital einreichen.
Bereits bestehende Angebote
Zu den bislang verfügbaren Online-Diensten gehören
- das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 der Landesbauordnung (LBO)
- die Baubeginnsanzeige gemäß § 73 LBO
- die Benennung der Verantwortlichen nach §§ 53 und 78 LBO
Neue Funktionen im Portal
Ergänzend dazu sind nun auch Baugenehmigungsverfahren nach § 65 LBO sowie Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis nach § 83 Abs. 5 LBO in dem Portal möglich.
Darüber hinaus können folgende Anträge und Anzeigen online gestellt werden:
- die Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen nach § 61 Absatz 4 LBO
- ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids gemäß § 76 LBO
- Anträge auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung nach § 68 Absatz 2 LBO
Ziel: bürgernahe Verwaltung
Nach Angaben des Landkreises Neunkirchen soll die Digitalisierung dazu beitragen, Verwaltungsleistungen bürgernah, zeitgemäß und effizient anzubieten. Die Online-Dienste ermöglichten laut Mitteilung eine flexible Nutzung unabhängig von Öffnungszeiten und erleichterten die Kommunikation sowie die Antragstellung.
Das digitale Angebot der Unteren Bauaufsichtsbehörde solle nach Angaben des Landkreises auch künftig kontinuierlich erweitert und verbessert werden.


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