Arbeitskammer kritisiert geplante Elterngeld-Reform

Kürzere Bezugsdauer trotz Väter-Förderung: Saarländische Interessenvertretung sieht Reformentwurf des Bundesfamilienministeriums als Rückschritt

Die Arbeitskammer des Saarlandes informiert

Die Arbeitskammer kritisiert die geplante Reform des Elterngeldes durch das Bundesfamilienministerium. Zwar begrüßt sie das Ziel, Väter stärker einzubinden – die gleichzeitige Kürzung der Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate lehnt sie jedoch ab.

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Die Arbeitskammer bewertet die Reformpläne des Bundesfamilienministeriums zum Elterngeld kritisch. Zwar verfolge der Entwurf das richtige Ziel, Väter stärker an der Sorgearbeit zu beteiligen. Die gleichzeitig geplante Verkürzung der maximalen Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate gefährde jedoch nach Einschätzung der Kammer gleichstellungs- und familienpolitische Fortschritte.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Der vorliegende Reformentwurf sieht laut Mitteilung der Arbeitskammer folgende Neuerungen vor:

  • Die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes wird für beide Elternteile gemeinsam von bisher 14 auf künftig 12 Monate begrenzt.
  • Beide Elternteile sollen jeweils mindestens 3 Monate Elterngeld oder Elternzeit übernehmen; nur noch 6 Monate wären frei aufteilbar. Bisher liegt der Pflichtanteil für Väter bei 2 Monaten.
  • Der Mindestbetrag steigt von 300 auf 330 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro.

Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens.

Kammer: Kürzung der Bezugsdauer ist „klarer Rückschritt“

„Das Elterngeld ist eine der wichtigsten familienpolitischen Leistungen der vergangenen Jahrzehnte. Es unterstützt Familien in einer finanziell besonders sensiblen Lebensphase und trägt massiv dazu bei, Erwerbs- und Familienarbeit besser zu vereinbaren. Diese hart erkämpfte Leistung eignet sich aus unserer Sicht nicht als Sparinstrument des Bundeshaushalts!“

Das erklärte Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer. Die Verkürzung der Gesamtbezugsdauer bezeichnet die Kammer in ihrer Mitteilung als „klaren Rückschritt“.

Väter-Regelung grundsätzlich positiv bewertet

Den geplanten Anreiz, Väter zu einer längeren Elternzeit zu bewegen, bewertet die Arbeitskammer grundsätzlich positiv. Im Saarland ist der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, nach Angaben der Kammer bundesweit am niedrigsten. Allerdings weist die Kammer darauf hin, dass sich aus der neuen Mindestbeteiligung in der betrieblichen Praxis zusätzliche Aushandlungsprozesse ergeben dürften. Betriebe müssten sich künftig stärker darauf einstellen.

Erhöhung der Beträge reicht nicht aus

Die moderate Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag bewertet die Kammer als unzureichend. Beide Beträge seien seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nie an die Preisentwicklung angepasst worden.

„Die jetzt vorgesehene Anhebung auf 330 beziehungsweise 1.900 Euro gleicht die Kaufkraftverluste der letzten Jahre bei weitem nicht aus“,

so Zeiger.

„Ein Schritt vor und zwei zurück“

Die Arbeitskammer kritisiert den Gesamtansatz der Reform als widersprüchlich.

„Das ist eine bemerkenswerte ‚Ein Schritt vor und zwei zurück‘ Methode – wo eigentlich verlässliche Rahmenbedingungen für Familien gefragt wären.“

Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken, die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen und eine gerechtere Verteilung von Sorgearbeit erreichen wolle, müsse das Elterngeld weiterentwickeln und nicht kürzen, so die Kammer. Zeiger abschließend:

„Junge Eltern brauchen Planungssicherheit und Unterstützung – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Kürzungen beim Elterngeld wären deshalb sozial-, familien- und gleichstellungspolitisch der falsche Weg.“

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