Bundeswirtschaftsministerium startet Vorverfahren für Klimaschutzverträge
Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 zu sogenannten Klimaschutzverträgen mit der energieintensiven industrie eingeleitet. Dies teilte das Ministerium am Montag mit.
Zielsetzung der Klimaschutzverträge
Mit den CO2-Differenzverträgen sollen Investitionen in CO2-arme Produktionsverfahren, etwa in den Branchen Chemie, Zement und Glas, gegen preisrisiken abgesichert werden. Die Verträge sollen zudem den Markthochlauf neuer Technologien unterstützen.
Ablauf des Vorverfahrens
im gestarteten Vorverfahren wird die Industrie zu den vorgeschlagenen Förderregeln konsultiert. Unternehmen müssen bis zum 1. Dezember 2025 am Vorverfahren teilnehmen, um im anschließenden Gebotsverfahren 2026 ein Gebot abgeben zu können. Das Gebotsverfahren soll voraussichtlich Mitte 2026 beginnen.
Förderfähige projekte und Technologien
Über das Vorverfahren können auch neue Projekte an der Auktion teilnehmen. Erstmals sind Technologien zur Abscheidung und Speicherung (CCS) sowie zur Abscheidung und Nutzung (CCU) von CO2 förderfähig.Die Vergütung der Unternehmen soll auf Basis der tatsächlich erreichten CO2-Einsparungen erfolgen.