Kritik an geplanter Reform des Lieferkettengesetzes
Verbraucherschützer haben die von der Bundesregierung beschlossene Reform des Lieferkettengesetzes kritisiert. Nach den geplanten Änderungen sollen Unternehmen bis 2027 nicht mehr nachweisen müssen, ob sie in ihren Lieferketten Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten.
VZBV sieht Lücken bei Sorgfaltspflichten
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), äußerte am Mittwoch Bedenken: „Die Bundesregierung geht den zweiten Schritt vor dem ersten.“ Sie verwies darauf, dass die EU-sorgfaltspflichtenrichtlinie derzeit überarbeitet werde und das Ergebnis noch offen sei. Dennoch werde das nationale Lieferkettengesetz bereits abgeschwächt. Pop warnte vor einer entstehenden Lücke, in der keine Berichtspflichten für Unternehmen gelten würden. Ohne diese Pflichten sei nicht nachvollziehbar, ob Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten bei Umweltschutz und Menschenrechten einhalten.
Bedeutung für Verbraucher
Laut VZBV unterstützen Verbraucher seit Jahren ein Lieferkettengesetz, da nur ein solches Gesetz nachhaltigen Konsum ermögliche. Ohne die gesetzlichen Regelungen könnten Verbraucher nicht erkennen, welche Produkte nachhaltig und fair hergestellt worden seien. Pop betonte, es sei nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung den zentralen Baustein des Lieferkettengesetzes ersatzlos streiche.
Kritik am Gesetzgebungsverfahren
Die Verbraucherzentralen kritisierten zudem das Vorgehen der Bundesregierung im Umgang mit Verbänden. pop bemängelte, dass die Verbände lediglich zwölf Stunden Zeit hatten, den Gesetzentwurf zu kommentieren. sie bezeichnete dies als einmaligen und inakzeptablen Vorgang.Es gehöre zu den demokratischen Spielregeln, Gesetzentwürfe in Anhörungen zu reflektieren. Das Vorgehen beim Lieferkettengesetz lasse den Eindruck entstehen, dass hier schnell Tatsachen geschaffen werden sollen.
Hintergrund zum Lieferkettengesetz
Das deutsche Lieferkettengesetz ist seit 2023 in Kraft. Seit 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden verpflichtet, den Sorgfaltspflichten nachzukommen. Das Kabinett plant nun, die Berichtspflichten über die Einhaltung dieser Pflichten abzuschaffen. Gleichzeitig soll am 3. September der Gesetzentwurf für das Umsetzungsgesetz zur „EU Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) im Kabinett beschlossen werden.Diese Richtlinie legt die Berichtspflichten für die EU-Sorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) fest. Der Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene ist jedoch noch nicht abgeschlossen.