Tarifeinigung für Redakteure an Tageszeitungen erzielt
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) haben in Hamburg eine Einigung über einen neuen Tarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen erzielt. Die Vereinbarung sieht Gehaltssteigerungen in drei Stufen bis 2027 vor. Im Durchschnitt sollen die Gehälter um zehneinhalb Prozent steigen.
Details der Gehaltssteigerungen
Für Berufseinsteiger und Volontäre sind prozentual besonders starke Zuwächse zwischen 11,5 und 16 Prozent vorgesehen. Der Tarifeinigung waren bundesweit in 36 Verlagen und Redaktionen Streiks vorausgegangen, die zuletzt bis zu sechs Tage andauerten.
Geltungsdauer und Nachzahlungen
Die Tarifeinigung gilt für einen Zeitraum von 36 Monaten und tritt rückwirkend ab Januar 2025 in Kraft.Im laufenden Jahr steigen die Gehälter einheitlich um 190 Euro monatlich, in den Monaten März und April um 100 Euro. Daraus ergeben sich bislang Nachzahlungen von 770 Euro. Im März 2026 folgt eine weitere erhöhung um drei Prozent, im Februar 2027 eine zusätzliche Erhöhung um einen festbetrag von 110 Euro. Die Erhöhungen werden prozentual auch auf die Tarifhonorare für arbeitnehmerähnliche Freie in Tageszeitungen übertragen.
Auswirkungen auf Volontäre und Berufseinsteiger
Für Volontäre führen die drei Erhöhungen zu einem Plus von rund 15 bis 16 Prozent. Berufseinsteiger profitieren ab Februar 2027 von einem Gehaltszuwachs von insgesamt 11,5 Prozent. Für ab 2026 neu eingestellte Redakteure wird bei der Berechnung des Urlaubsgeldes das Tarifgehalt als Grundlage herangezogen. Weitere vom BDZV geforderte strukturelle Änderungen wurden nicht umgesetzt.
Erklärungsfrist bis August
Die Tarifparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 1. August vereinbart.