Studie: Bei Umzug droht Überlastung bei Mietzahlungen

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Wohnraum gilt als bezahlbar, wenn die Miete maximal 30 Prozent des Haushaltseinkommens ausmacht

Studie zeigt steigende Mietbelastung nach Umzug

Wohnraum gilt als bezahlbar, wenn die Mietbelastung höchstens 30 Prozent des Haushaltseinkommens beträgt. Eine Studie des Eigentümerverbandes Haus & Grund, über die das „Handelsblatt“ berichtet, zeigt, dass dieser Wert nach einem Umzug häufig überschritten wird, insbesondere in Großstädten und Ballungsräumen.

Hohe Mietbelastung in Großstädten

Berlin war im Jahr 2024 die teuerste Stadt für einen Wohnungswechsel. Familien mussten dort nach einem Umzug mehr als 32 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufbringen. alleinlebende zahlten in der Hauptstadt 41,9 Prozent ihres Einkommens für eine neue Wohnung. Auch in anderen Städten lagen die Mietbelastungsquoten für Alleinlebende hoch: In München bei 41,2 Prozent, in Offenbach am Main bei 40,2 Prozent, in Frankfurt am Main bei 38,2 Prozent und in Freiburg im Breisgau bei 36,3 Prozent.

Unterschiede zwischen Neu- und Bestandsmieten

Im Durchschnitt mussten Familien mit Kindern im jahr 2024 nach einem Umzug 19,4 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden. Bei Alleinlebenden waren es 26,3 Prozent. Diese Angebotsmieten, also die Preise bei neuvermietungen auf Immobilienportalen, stehen Bestandsmieten gegenüber, die in den vergangenen neun Jahren weitgehend stabil geblieben sind.

Folgen für den Wohnungsmarkt

Laut Haus & Grund führt diese Entwicklung zu einem sogenannten „Lock-in-Effekt“: Viele Haushalte haben einen wirtschaftlichen Anreiz, in ihrer aktuellen Wohnung zu bleiben, auch wenn ein Umzug aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen sinnvoll wäre. Der eigentümerverband fordert daher, mehr Wohnungen zu schaffen und auf Mietpreisregulierung wie die Mietpreisbremse zu verzichten.


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