Studie: Bei Kommunen kommen nur 12 Prozent des Sondervermögens an

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Nur rund zwölf Prozent der schuldenfinanzierten Mittel des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz erreichen die Kommunen

Studie zur Verteilung der sondervermögen-mittel

Eine neue Studie des Münchener Ifo-Instituts zeigt, dass nur rund zwölf Prozent der schuldenfinanzierten Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz bei den Kommunen ankommen.Die Bundesländer erhalten insgesamt 100 milliarden Euro, von denen sie etwa 60 Prozent an die Kommunen weitergeben. Dies steht in keinem Verhältnis zum Investitionsanteil der Kommunen, der über die Hälfte aller öffentlichen Investitionen ausmacht. Der Anteil der Länder an den öffentlichen Gesamtinvestitionen beträgt 17 Prozent, erklärte Ifo-Forschungsprofessor Sebastian Blesse von der Universität Leipzig.

Finanzlage der Kommunen

Mario Hesse, Ökonom an der Universität Leipzig und Co-Autor der Studie, äußerte, dass die problematische Finanzlage der Kommunen in deutschland dazu führen könnte, dass die Mittel aus dem Sondervermögen kaum zusätzliche Wachstumsimpulse entfalten. Sie könnten allenfalls den aktuellen Rückgang der kommunalen Investitionen bremsen.

Verteilung der Mittel auf die Bundesländer

Von den Geldern, die die Länder aus dem Sondervermögen erhalten, geben Nordrhein-Westfalen 68 Prozent, Baden-Württemberg 67 Prozent und Hessen sowie Schleswig-Holstein jeweils 63 Prozent an die Kommunen weiter. Rheinland-Pfalz stockt die Mittel mit weiteren Landesmitteln auf und gibt dadurch 72 Prozent an die Kommunen weiter. In Bayern und Sachsen belaufen sich die anteile auf 60 bis 70 Prozent.Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland geben jeweils etwa 60 Prozent der Gelder weiter.Brandenburg erreicht aufgrund von Vorwegabzügen für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung lediglich 50 Prozent. Thüringen wird zunächst nur 43 Prozent seines Anteils weitergeben, da es ein separates Finanzpaket für die Kommunen hat.

Verteilungsmechanismen

Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, der zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nach der Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich bemessen wird. Dies führt dazu, dass finanzstarke Bundesländer wie Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg ein drittel der 100 Milliarden Euro erhalten. Innerhalb der Länder kommen vorrangig pauschale Verteilungsmechanismen zum Einsatz, während bürokratische Antragsverfahren nur in geringem Umfang genutzt werden. Dies soll die schnelle Wirkung der Mittel vor Ort fördern.


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