Bundesrechnungshof sieht höheren sanierungsbedarf beim Schienennetz
Der Sanierungsbedarf im deutschen Schienennetz ist nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes höher als bislang angenommen. Das geht aus einem 33-seitigen Bericht der Behörde an mehrere Bundestagsausschüsse hervor, über den „Tagesspiegel Background“ berichtet. Demnach beträgt der Wiederbeschaffungswert aller Anlagen, die ihre durchschnittliche technische Nutzungsdauer überschritten haben, rund 123 Milliarden Euro.
Kritik an Finanzierung über Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Nachtrag zur LuFV über mehr als 19 Milliarden Euro
In dem Gutachten kritisiert der Bundesrechnungshof auch die Finanzierung der Instandhaltung des schienennetzes durch den Bund. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV), über die die deutsche Bahn Gelder für den Unterhalt des Netzes erhält.
Obwohl sich die lufv nach Einschätzung der Rechnungsprüfer als ungeeignet erwiesen habe,um das Netz zu erhalten und zu verbessern,plane das Bundesverkehrsministerium,die Mittel durch einen dritten Nachtrag um mehr als 19 Milliarden Euro aufzustocken. Dieser Nachtrag soll für die Jahre 2025 und 2026 gelten.
Warnung vor Vertragsänderung zu Lasten des Bundes
Der Bundesrechnungshof schreibt,die LuFV habe „zum schlechten Zustand der Schiene beigetragen“. Mit einem „übereilt verhandelten dritten Nachtragsentwurf“ solle die DB dennoch weitere Milliarden erhalten, ohne die Finanzierungssystematik zu verbessern. „Der Nachtrag wäre eine Vertragsänderung zum Nachteil des Bundes und letztlich zu Lasten der Allgemeinheit“, heißt es in dem Bericht.
Die Prüfer bemängeln, der Bund kontrolliere nicht ausreichend, ob die bereitgestellten Gelder sinnvoll verwendet werden. Zudem kritisieren sie, dass der Eigenanteil der zuständigen Bahntochter DB Infrago bei Schienenprojekten immer weiter reduziert werde.Dadurch sinke der Anreiz, wirtschaftlich zu handeln.
Forderung nach überarbeiteten Richtlinien
Bevor der Bund weitere Mittel bereitstellt, fordert der Bundesrechnungshof eine Überarbeitung der Richtlinien. „Der nachtrag muss sicherstellen, dass die enormen zusätzlichen Bundesmittel eine angemessene Verbesserung des Schienennetzes bewirken“, heißt es in dem Bericht. Die Bundesfinanzierung der Schienenwege sei zu einem „Fass ohne Boden“ geworden.
Einsatz von Sondervermögen und verfassungsrechtliche Bedenken
Der Bundesrechnungshof kritisiert außerdem, dass das Bundesverkehrsministerium den Unterhalt des Schienennetzes inzwischen maßgeblich aus dem Sondervermögen finanziert, anstatt mit diesen Mitteln zusätzliche Investitionen auszulösen. Dies hält die Behörde für „verfassungsrechtlich riskant“. Das Ministerium müsse „geltendes Recht einhalten“.











