Mutterschutz für Selbstständige geplant
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant, Anfang 2026 den mutterschutz für Selbstständige einzuführen. „Ich gehe davon aus, dass wir Anfang nächsten Jahres dem parlament dazu einen Vorschlag vorlegen werden“, erklärte Prien gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die konkrete Umsetzung sei jedoch noch offen.
Finanzierung des Mutterschutzes
Derzeit finanzieren Arbeitgeber den Mutterschutz für Beschäftigte über eine Umlage. Für Selbstständige existiert eine solche Umlage bislang nicht. Prien betonte, dass eine vergleichbare Umlage für Selbstständige eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen würde, die sie vermeiden möchte. Die Bundesregierung müsse daher alternative Finanzierungswege finden, was laut Prien eine Herausforderung darstellt.
Rechtliche Lage und Koalitionsvertrag
Bisher haben selbstständige Frauen, die ein Kind erwarten, keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzleistungen. Im Gegensatz dazu erhalten Beschäftigte diese Leistungen. Union und SPD haben im koalitionsvertrag vereinbart, diese Regelung zu ändern.
Schärfere Sanktionen bei ausbleibenden Unterhaltszahlungen
Im kommenden Jahr plant Prien zudem, schärfere Sanktionen für Ex-Partner einzuführen, die ihren Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind nicht nachkommen. „Wir schauen uns das Thema im Moment noch an und werden im nächsten Jahr dazu Vorschläge vorlegen“, so Prien.
Rechtliche Prüfung von Fahrverboten
Auf die Frage, ob die Verknüpfung von Fahrverboten mit ausbleibenden Unterhaltszahlungen rechtlich zulässig sei, erklärte Prien: „Nach unseren ersten Prüfungen ist das verfassungsmäßig.“ Sie wies jedoch darauf hin, dass ein Führerscheinentzug, der zum Verlust des arbeitsplatzes führt, kontraproduktiv sein könne. sanktionen müssten verhältnismäßig sein, aber dennoch spürbar wirken.