OLG Düsseldorf weist Klage gegen Bafin ab
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage einer Wirecard-aktionärin gegen die Bundesanstalt für finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) abgewiesen. nach Mitteilung des Gerichts sieht der 18. Zivilsenat keinen Schadensersatzanspruch wegen angeblicher Amtspflichtverletzungen der Bafin.
Hintergrund der Klage
Die Klägerin hatte im Jahr 2019 weitere 40 Wirecard-Aktien erworben,nachdem die Bafin ein Leerverkaufsverbot verhängt und Strafanzeige gegen Journalisten der Financial Times erstattet hatte. Sie argumentierte, diese Maßnahmen hätten sie in falscher Sicherheit gewogen.
Gerichtliche Entscheidungen
Das Landgericht Krefeld hatte die Klage bereits im Juli 2024 abgewiesen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung. Nach Auffassung des Gerichts lag weder eine schuldhafte Amtspflichtverletzung der Bafin vor,noch bestand ein Kausalzusammenhang zwischen den Maßnahmen der Behörde und dem Schaden der Klägerin.
Weitere rechtliche Schritte möglich
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.