OLG Stuttgart weist Klage gegen lidl Plus ab
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) gegen Lidl im Zusammenhang mit dem Vorteilsprogramm „Lidl Plus“ abgewiesen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit.
Hintergrund der Klage
Die Klage des VZBV richtete sich gegen die Bezeichnung der App-Nutzung als „kostenlos“,obwohl Nutzer persönliche daten angeben müssen. Der Verband argumentierte, dass Verbraucher mit ihren Daten bezahlen und Lidl daher verpflichtet sei, einen „Gesamtpreis“ anzugeben.
Entscheidung des Gerichts
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts entschied, dass die Klage unbegründet sei. Es sei nicht zu beanstanden, dass Lidl keinen „Gesamtpreis“ angebe, da für die Nutzung der App kein Geldbetrag zu zahlen sei. nach deutschem und europäischem Recht werde unter einem „Preis“ ein Geldbetrag verstanden, nicht jedoch eine sonstige Gegenleistung.Die Pflicht zur Angabe eines „Gesamtpreises“ diene dem Schutz vor versteckten Kosten, nicht aber der Offenlegung von Datenverwendungen als „Preis“.
Bewertung der App als „kostenlos“
Das Gericht stellte zudem fest, dass die Bezeichnung der App als „kostenlos“ nicht irreführend sei. Der Begriff bedeute lediglich, dass für die Nutzung kein Geld gezahlt werden müsse. Die Erhebung und Nutzung der Daten sei in den Teilnahmebedingungen klar dargelegt, sodass ein verständiger Nutzer nicht den Eindruck erhalte, es sei keine Gegenleistung erforderlich.
Revision zugelassen
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.