BGH hebt Urteil im Cum-Ex-Skandal teilweise auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal ein Urteil des Bonner Landgerichts teilweise aufgehoben. Die Einziehung von Tatlohn in Höhe von 40 Millionen Euro aus Cum-Ex-Geschäften gegen den früheren Chef der Warburg Bank, Christian Olearius, muss erneut geprüft werden. Dies teilte der BGH am Mittwoch mit.
Hintergrund des Verfahrens
Der Angeklagte soll für die Veranlagungszeiträume 2007 bis 2011 wissentlich unrichtige Körperschaftsteuererklärungen abgegeben haben. Dadurch habe die Warburg Bank ungerechtfertigte Steuervorteile in Höhe von über 161 Millionen Euro erlangt. Das Landgericht hatte das Verfahren gegen Olearius wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzugehen, wurde abgelehnt.
Erneute Prüfung angeordnet
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies das Verfahren zur erneuten Prüfung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.Diese muss nun prüfen, ob die einziehung der Taterträge gegen den Angeklagten angeordnet werden kann. Das Urteil zur Einstellung des verfahrens wegen verhandlungsunfähigkeit bleibt jedoch rechtskräftig (urteil vom 18. März 2026 – 1 StR 97/25).











