Keine negativen Beschäftigungseffekte durch Mindestlohn
Nach Angaben der Bundesregierung hatte der mindestlohn in den vergangenen Jahren keine negativen Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau in Deutschland.Dies geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor,über die die „Rheinische Post“ berichtet.
Studien zu den Auswirkungen des Mindestlohns
Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 wurden zahlreiche Studien durchgeführt, die die Beschäftigungswirkungen des Mindestlohns untersucht haben. In der Gesamtbetrachtung finden die kausalanalytischen Studien keinen oder keinen wesentlichen effekt auf die Beschäftigung, heißt es in der Antwort des Ministeriums.
Forderung nach höherem Mindestlohn
Die Linke nimmt die Antwort der Bundesregierung zum Anlass, einen höheren Mindestlohn zu fordern. Die Bundestagsabgeordnete Anne Zerr erklärte, anständige Löhne für alle führten nicht zu mehr Arbeitslosigkeit. Sie forderte einen Mindestlohn von mindestens 16 Euro ab 2026, der anschließend konsequent entlang der Inflation erhöht werden solle. Der Mindestlohn liegt aktuell bei 12,82 Euro pro Stunde und soll 2026 zunächst auf 13,90 Euro steigen.
Bewertung durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW),Marcel Fratzscher,sieht grundsätzlich Spielraum für eine stärkere Steigerung des Mindestlohns. Eine stärkere Erhöhung als von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen wäre seiner Einschätzung nach wahrscheinlich ohne nennenswerte Beschäftigungsverluste möglich und würde zu deutlich stärkeren Einkommensgewinnen führen. Allerdings lasse sich schwer abschätzen, ab welcher Höhe der Mindestlohn zu substanziellen Beschäftigungseffekten führen würde.