immobilienverbände legen Gesetzentwurf für einfachere Bauregeln vor
Verbände der Immobilienwirtschaft drängen auf eine zügige Reduzierung der Baukosten und haben einen eigenen Gesetzentwurf für einfachere Bauregeln vorgelegt. Darüber berichtet die Zeitung „Welt“ in ihrer Samstagausgabe.
vorschlag für kostenoptimierten Basiswohnstandard
Mindestanforderungen an Ausstattung und Technik
kern des Vorschlags ist ein „kostenoptimierter Basiswohnstandard“. Dieser definiere einen „wirtschaftlichen, funktionalen Mindeststandard für gesunden, sicheren und gebrauchstauglichen Wohnraum, der Baukosten nachhaltig senkt“, heißt es in einem Entwurf des bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).
Der Basiswohnstandard soll unter anderem Mindestanforderungen für Heizung und Dämmung festlegen, für die Versorgung mit Trinkwasser und Elektrizität, die Sanitärausstattung sowie den Schallschutz. der rechtliche Rahmen soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert werden, weitere technische Details in einer Verordnung.
Ziel: Abgesenkter gesetzlicher Leitmaßstab
„Uns geht es darum, nicht die Ausnahme von zu hohen Standards zu regeln, sondern einen neuen, abgesenkten und bezahlbaren Standard als gesetzlichen Leitmaßstab zu definieren“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko der Zeitung. Im GdW sind rund 3.000 Wohnungsunternehmen mit etwa sechs Millionen Wohnungen organisiert.Der Verband stimmt den Gesetzesvorschlag nach eigenen Angaben derzeit mit weiteren Verbänden der Immobilienwirtschaft ab. Der Text soll in den nächsten tagen dem Bundesbauministerium, dem Bundesjustizministerium in Berlin sowie den Regierungsparteien präsentiert werden.
Abgrenzung zum geplanten Gebäudetyp E
Unterschied zum Konzept der Bundesministerien
Der Entwurf des GdW unterscheidet sich von der Idee eines sogenannten Gebäudetyps E, für den Bundesbauministerin Verena hubertz und Justizministerin stefanie Hubig (beide SPD) Ende November Eckpunkte vorgestellt hatten. Der Gebäudetyp E soll auf zivilrechtlicher Basis regeln, dass Abweichungen von anerkannten Regeln der technik keinen Mangel darstellen. Dies würde Klagen von Mietern oder Käufern gegen niedrigere Ausstattungsstandards erschweren. Ein entsprechendes gesetz soll nach den bisherigen Planungen erst Ende 2026 vorliegen.
Dem GdW und anderen Verbänden der Immobilienwirtschaft geht dieser Zeitplan nicht weit genug und erscheint zu unsicher. „Die jetzigen Vorschläge der Ministerin sind kompliziert, langwierig und letztlich streitanfällig“, sagte Gedaschko.











