Hubertz offen für Aufnahme von Recht auf Wohnung ins Grundgesetz

Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv)
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Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) befürwortet die Aufnahme eines expliziten Rechts auf Wohnung ins Grundgesetz

Bundesbauministerin Hubertz offen für Grundrecht auf Wohnung

bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat sich offen dafür gezeigt, ein explizites Recht auf eine Wohnung im Grundgesetz zu verankern. „Das kann man natürlich diskutieren“, sagte Hubertz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Wohnungspolitik und Grundgesetz

Auf die Frage nach Versäumnissen der Politik in der Wohnungsfrage verwies Hubertz auf die 1990er Jahre. Damals habe die Annahme bestanden, dass in Deutschland ausreichend gebaut worden sei. Zudem fehle bislang ein ausdrücklicher Rechtsanspruch auf eine Wohnung im Grundgesetz. „Das Grundgesetz garantiert keine passende Wohnung“, betonte die SPD-Politikerin. Aus den Grundrechten und dem Sozialstaatsprinzip ergäben sich jedoch staatliche Verpflichtungen, weshalb die wohnungspolitik als bundespolitische Aufgabe betrachtet werde.

Zusammenarbeit auf dem Wohnungsmarkt

Hubertz hob hervor, dass das Zusammenspiel mit den Akteuren auf dem Wohnungsmarkt wichtiger sei als eine Verankerung im Grundgesetz. Sie nannte dabei gemeinwohlorientierte Unternehmen, Genossenschaften, kommunale Wohnungsträger und private Investoren als zentrale Partner.

Bild von Vermietern in Deutschland

Die Bundesbauministerin kritisierte zudem,dass das Bild von Vermietern in Deutschland häufig pauschal negativ sei. „In Deutschland neigen wir dazu, alles schwarz-weiß zu betrachten: der böse Kapitalist, der böse Vermieter. Es wird viel zu oft pauschalisiert“, sagte Hubertz. Vermieter seien wichtig für das Land und „natürlich nicht alle böse“. Es gebe jedoch auch schwarze Schafe, etwa Immobilienfonds aus dem Ausland oder Vermieter, die ihre Wohnungen verkommen lassen.


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