Deutlicher Anstieg bei Erbschaft- und Schenkungsteuer im Jahr 2024
Im Jahr 2024 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro festgesetzt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) entspricht dies einem Anstieg von 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und stellt einen neuen Höchstwert dar.
Entwicklung der Erbschaftsteuer
Von der festgesetzten Gesamtsumme entfielen 8,5 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer, was einem Anstieg von 9,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Nachdem die Erbschaftsteuer im Jahr 2021 einen Spitzenwert von 9,0 Milliarden Euro erreicht hatte, war sie in den folgenden Jahren gesunken und stieg 2024 erstmals wieder an.
Entwicklung der schenkungsteuer
Die festgesetzte Schenkungsteuer erreichte 2024 mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 17,8 Prozent. Seit 2019 steigt die Schenkungsteuer kontinuierlich an und hat sich seit 2021 mehr als verdoppelt.
Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen
Im Jahr 2024 wurden Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 113,2 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sank damit im Vergleich zum Höchstwert des Vorjahres um 6,8 prozent.
Rückgang bei betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften
Die niedrigeren Veranlagungen im Vergleich zum Vorjahr sind unter anderem auf geringere Vermögensübertragungen von Betriebsvermögen zurückzuführen. Diese lagen bei 21,5 Milliarden Euro und damit 27,9 prozent unter dem Vorjahreswert. Das übertragene Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) halbierte sich auf 8,6 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 49,7 Prozent entspricht.Zudem wurden mit 7,4 Milliarden Euro 28,7 Prozent weniger Anteile an Kapitalgesellschaften veranlagt als im Vorjahr.
anstieg bei Grundvermögen und sonstigem Vermögen
Im gegensatz dazu erhöhte sich das übertragene Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) auf 46,4 Milliarden Euro, ein Plus von 1,7 Prozent. Das übrige Vermögen, wie Bankguthaben, Wertpapiere, Anteile und Genussscheine, stieg auf 37,8 Milliarden Euro (+1,8 Prozent). Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen erhöhte sich auf 1,6 Milliarden Euro (+6,7 Prozent).
Steuerlich berücksichtigtes Vermögen
Aus der Gesamtsumme des übertragenen Vermögens von 114,7 milliarden Euro ergibt sich nach Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten und sonstigem Erwerb ein steuerlich berücksichtigtes Vermögen von 113,2 Milliarden Euro.
Details zu Erbschaften und Schenkungen
Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse nahm 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 Prozent auf 64,1 Milliarden Euro zu. Hierunter fallen unter anderem 33,1 Milliarden Euro übriges Vermögen (+3,1 Prozent), 27,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+4,0 Prozent) und 0,6 Milliarden Euro land- und forstwirtschaftliches Vermögen (+7,0 Prozent). Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen sank um 3,0 Prozent auf 4,8 Milliarden Euro. Das übertragene geerbte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) sank auf 1,2 Milliarden Euro (-13,9 prozent).
Die Vermögensübertragungen durch schenkungen gingen 2024 um 18,6 Prozent auf 49,1 Milliarden Euro zurück. Besonders Anteile an Kapitalgesellschaften mit 5,5 Milliarden euro (-34,1 Prozent) und geschenktes Betriebsvermögen mit 16,7 Milliarden Euro (-32,9 Prozent) wurden weniger veranlagt. Das übertragene geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe) halbierte sich auf 7,4 Milliarden Euro (-53,0 Prozent).
Im Jahr 2024 wurden Grundvermögen von 19 Milliarden Euro (-1,4 Prozent) und übriges Vermögen in Höhe von 6,6 Milliarden Euro (-6,6 Prozent) festgesetzt. Lediglich das geschenkte land- und forstwirtschaftliche Vermögen stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 1,0 Milliarden Euro (+6,5 Prozent) an.