EU-Rat billigt Unterzeichnung des Mercosur-Abkommens
Der Rat der Europäischen Union hat der Unterzeichnung des Mercosur-Abkommens zugestimmt. Zuvor hatte es am Vormittag in Brüssel eine informelle Abstimmung gegeben. Bis zum Nachmittag galt eine Frist, innerhalb derer die nationalen Regierungen das Votum ihrer Vertreter in Brüssel bestätigen mussten. Nach Angaben der EU-Kommission vom späten Nachmittag blieb es ohne abweichende Entscheidungen der Mitgliedstaaten. Damit ist der Weg für das Abkommen mit den Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, paraguay und Uruguay vorerst frei.
Weiteres Verfahren und vorläufige Anwendung
Zustimmung von europäischem Parlament und Mitgliedstaaten
Das Mercosur-Abkommen bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Zudem müssen alle EU-mitgliedstaaten die Vereinbarung erneut ratifizieren. Erst danach kann das Abkommen vollständig in Kraft treten.
Vorläufige Anwendung einzelner teile
Mit dem aktuellen Beschluss wird die Europäische union das Mercosur-Abkommen bereits unterzeichnen. Große Teile der politischen Kapitel sowie der Kapitel zur Kooperation sollen vorläufig angewendet werden.
inhalte des Mercosur-Abkommens
Zollsenkungen und Marktzugang
Die vereinbarungen sehen unter anderem zollsenkungen vor. Sie eröffnen den Zugang zu neuen Märkten für eine breite Palette von Waren und Dienstleistungen. Nach Darstellung der EU sollen wichtige Sektoren wie Landwirtschaft, Automobilindustrie, Pharmazie und Chemie von verbesserten Handelsbedingungen profitieren.
Dienstleistungen und Investitionen
Das Mercosur-Abkommen enthält Bestimmungen zur Förderung von Investitionen. Zudem sollen Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel abgebaut werden. Dies betrifft insbesondere digitale Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen.











