EU lockert Vorschriften für genveränderte Lebensmittel
In der Europäischen Union werden die Vorschriften für genveränderte Lebensmittel gelockert. Darauf einigten sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in der Nacht zu donnerstag in Brüssel. Die neuen Regelungen betreffen den Einsatz neuer Genomtechniken (NGT) im Agrar- und Lebensmittelsektor.
Ziele der neuen Regelung für neue Genomtechniken
Ziel der neuen regelung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors zu verbessern. Gleichzeitig sollen die Lebensmittelsicherheit erhöht und Abhängigkeiten verringert werden. Nach Angaben aus einer Mitteilung soll die Regelung zudem den Schutz von Mensch,Tier und Umwelt gewährleisten und zu den Nachhaltigkeitszielen der EU beitragen.
Vereinfachtes Verfahren für bestimmte NGT-Pflanzen
Das vorläufige Abkommen sieht einen vereinfachten Prozess für NGT-Pflanzen vor, die teilweise konventionellen Pflanzen gleichgestellt werden. Nach Darstellung des dänischen Landwirtschaftsministers Jacob Jensen können neue genomische Techniken dazu beitragen, widerstandsfähigere Pflanzen zu entwickeln, die weniger Düngemittel oder Pestizide benötigen. Die Landwirte und der Agrar- und Lebensmittelsektor seien damit besser für Innovationen gerüstet und könnten weiterhin Lebensmittel für die Bürger produzieren, sagte Jensen.
Zwei Kategorien von NGT-Pflanzen
Kategorie 1: Gleichstellung mit konventionellen Pflanzen
Die Vereinbarung unterscheidet zwischen zwei Kategorien von NGT-Pflanzen. Pflanzen der Kategorie 1 werden konventionellen Pflanzen gleichgestellt. Sie müssen nicht gekennzeichnet werden, mit Ausnahme von Saatgut.
Kategorie 2: Weiterhin unter GVO-Vorschriften
Pflanzen der Kategorie 2 weisen komplexere genetische Modifikationen auf. Sie unterliegen weiterhin den bestehenden Vorschriften für gentechnisch veränderte Organismen (GVO), einschließlich einer Kennzeichnungspflicht. Die mitgliedstaaten können den Anbau von NGT-2-Pflanzen auf ihrem Gebiet ablehnen.











