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EU-Landwirtschaftskommissar weist Umwelt-Dumping-Vorwürfe zurück

by Redaktion
21. Juli 2025
in Wirtschaft
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Bauer mit Traktor (Archiv)

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EU-Landwirtschaftskommissar Hansen betont, dass Umweltschutz trotz Agrarreform nicht abgeschafft, sondern neu gestaltet wird

EU-Landwirtschaftskommissar weist Umwelt-Dumping-Vorwürfe zurück

EU-Landwirtschaftskommissar Christophe Hansen hat im Zusammenhang mit der Reform der europäischen Agrarpolitik Vorwürfe zurückgewiesen, wonach Umwelt- und Naturschutzauflagen deutlich abgeschwächt würden.„Umweltschutz wird künftig anders aussehen, aber nicht abgeschafft werden“, erklärte Hansen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Übergeordnete Ziele der EU-Kommission

Hansen betonte, dass die übergeordneten Ziele weiterhin von der EU-Kommission vorgegeben werden. Die Kommission prüfe die nationalen Strategiepläne der Mitgliedstaaten sehr sorgfältig. Dies garantiere, dass es kein Umwelt-Dumping gebe und sich die Mitgliedstaaten nicht gegenseitig bei Natur- und Umweltstandards unterbieten.

Hierzupassend

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Besseres Image für Landwirte gefordert

Der EU-Kommissar sprach sich zudem für ein besseres Image der Landwirte aus,um mehr junge menschen für den Beruf zu gewinnen. „Wir müssen Landwirte wieder ins Rampenlicht rücken: Sie versorgen uns mit gesunden Lebensmitteln und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klima-, Arten- und Gewässerschutz“, so Hansen.

Hansen hält neue Finanzierungsinstrumente für notwendig und kann sich beispielsweise ein EU-Stipendium für junge Landwirte vorstellen, die innovative Ideen für den Agrarsektor haben. Ziel sei es, bis zum Ende der nächsten Förderperiode 2034 den Anteil junger Landwirte unter 40 Jahren von zwölf auf 15 Prozent zu erhöhen.

Keine Verknüpfung von Agrarhilfen mit Rechtsstaatlichkeitskriterien

Hansen lehnt Pläne ab, alle Gelder des EU-Budgets nur bei Einhaltung von Rechtsstaatlichkeitskriterien auszuzahlen. „Landwirte dürfen nicht zu Sündenböcken ihrer Regierungen werden. Die agrarhilfen sollten daher nicht davon abhängen, ob ein Land Reformen bei der Rechtsstaatlichkeit vornimmt oder nicht“, sagte er. Ein landwirtschaftlicher Betrieb dürfe nicht bankrottgehen, weil in einem Land reformen nicht umgesetzt werden. Hansen erwartet in den kommenden Monaten intensive Diskussionen über die Verknüpfung von Rechtsstaatskriterien mit EU-Agrarförderungen.

Fördermittel für aktive Landwirte

Mit Blick auf Oligarchen in Ungarn, die über große Landflächen verfügen, erklärte Hansen, dass diese mit den neuen Plänen für den EU-Haushalt künftig nicht mehr im bisherigen Umfang von EU-Mitteln profitieren würden. Großbetriebe würden durch die Kappungsgrenze und die stufenweise Kürzung deutlich weniger Geld erhalten. Die Kommission wolle vor allem „aktive“ Landwirte fördern. Wer lediglich große Flächen besitze,um EU-Gelder zu erhalten,aber nicht selbst aktiv Landwirtschaft betreibe,solle künftig nicht mehr wie bisher von EU-Fördermitteln profitieren.

Originalquelle: DTS Nachrichtenagentur
Tags: EUNahrungsmittelNormalUngarn
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