EU-Kommission plant Verbot russischer Gasimporte ab 2028
Schrittweise Reduzierung der Importe
Die EU-Kommission hat einen Plan vorgelegt, der ein Verbot von Gasimporten aus Russland ab 2028 vorsieht. bis Ende 2027 soll die Importmenge schrittweise gesenkt werden. Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und damit verbundene Markt- und wirtschaftliche Sicherheitsrisiken zu begrenzen.
Begründung der Kommission
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte,Russland habe wiederholt versucht,die EU durch den Einsatz von Energie als Druckmittel zu erpressen. Die EU habe daher klare Schritte unternommen, um die Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen zu beenden.
Details zum geplanten importverbot
Laut dem Vorschlag der Kommission sollen neue Verträge für Gasimporte aus Russland ab dem 1. Januar 2026 verboten werden. Bestehende kurzfristige Verträge sollen bis zum 17. Juni 2026 auslaufen.Eine Ausnahme gilt für Pipelinegas, das in EU-Länder ohne direkten Meerzugang geliefert wird und mit langfristigen Verträgen verbunden ist. Diese Importe sollen noch bis Ende 2027 zulässig sein. Ab 2028 sollen auch diese Einfuhren eingestellt werden. Zudem werden langfristige Verträge über LNG-Terminaldienste für russische Kunden oder von russischen Unternehmen kontrollierte Kunden verboten.
Maßnahmen zur diversifizierung
Die EU-Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Diversifizierungspläne für ihre Energieversorgung vorzulegen. Diese Pläne sollen Maßnahmen und Etappenziele für den schrittweisen Abbau der russischen Gas- und Öleinfuhren enthalten.
Überwachung und Umsetzung
Die Kommission will gemeinsam mit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) die Fortschritte und Auswirkungen der schrittweisen Einstellung der russischen Gas- und Öleinfuhren überwachen. Unternehmen mit Gaslieferverträgen für russisches Gas müssen der Kommission künftig Informationen vorlegen. Importeure von russischem Gas sind verpflichtet, den Zollbehörden alle erforderlichen Angaben zum Ursprung und Transportweg des Gases zu übermitteln.
weiteres Verfahren
Damit die pläne der EU-Kommission verbindlich werden, müssen das EU-Parlament und der Rat zustimmen. Im Rat ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich, das heißt, eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, die zugleich eine Mehrheit der EU-Bevölkerung repräsentiert, muss zustimmen.