Gericht der Europäischen Union weist Klage gegen Datentransferabkommen ab
Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage eines französischen Bürgers abgewiesen, der die Nichtigerklärung des neuen Rahmens für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten gefordert hatte. Nach Mitteilung des Gerichts vom Mittwoch gewährleisten die Vereinigten Staaten ein „angemessenes Schutzniveau“ für personenbezogene Daten, die aus der EU an Organisationen in den USA übermittelt werden.
Begründung des Gerichts
Der Kläger hatte argumentiert,dass der „Data Protection Review Court“ (DPRC) in den USA nicht unabhängig sei und die Praxis der US-Nachrichtendienste zur Datensammlung rechtswidrig erfolge. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Ernennung der Richter des DPRC und dessen Arbeitsweise mit mehreren Garantien und Bedingungen verbunden sind, die die Unabhängigkeit der Mitglieder sicherstellen sollen. Zudem könne die Europäische Kommission den Beschluss überwachen und bei Änderungen im US-Rechtsrahmen entsprechend reagieren.
Rechtsschutz und Überprüfung
In Bezug auf die Sammelerhebung personenbezogener Daten wies das Gericht darauf hin, dass eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung durch den DPRC gewährleistet sei. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen die Anforderungen vorhergehender Urteile und bestätigte, dass der Rechtsschutz in den USA dem durch das Unionsrecht garantierten Niveau gleichwertig ist. das Urteil erging in der Rechtssache T-553/23.