Bundesrat stimmt Investitionssofortprogramm zu
der Bundesrat hat am Freitag dem vom Bundestag beschlossenen Investitionssofortprogramm für Wirtschaftswachstum einstimmig zugestimmt.
Steuerliche Anreize für Unternehmen
das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte in diesem und in den nächsten beiden Jahren degressiv mit bis zu 30 Prozent von der Steuer abschreiben können. Durch die geringere steuerliche Belastung sollen Unternehmen nach der Anschaffung schneller wieder Mittel für weitere Investitionen zur verfügung haben.
Körperschaftsteuer wird schrittweise gesenkt
nach dem Auslaufen des sogenannten „Investitionsboosters“ ist vorgesehen,ab dem Jahr 2028 die Körperschaftsteuer schrittweise zu senken. Der Steuersatz soll von derzeit 15 Prozent auf zehn Prozent im Jahr 2032 sinken.
Förderung von Elektroautos als Dienstwagen
Das Sofortprogramm enthält auch Maßnahmen,um den Kauf von Elektroautos als Dienstwagen attraktiver zu machen. Unternehmen können künftig 75 Prozent der Anschaffungskosten eines reinen Elektroautos im Jahr des Kaufs steuerlich abschreiben. Die Preisobergrenze für diese Regelung wird von 75.000 auf 100.000 Euro pro Fahrzeug angehoben.
Ausweitung der Forschungszulage
Das Gesetz erweitert zudem die Forschungszulage, um Investitionen in Forschung und Entwicklung zu fördern. Für den zeitraum von 2026 bis 2030 wird die Obergrenze zur Bemessung der zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen euro angehoben.