Bundesnetzagentur finalisiert Entwürfe für NEST-Prozess
Die Bundesnetzagentur hat ihre entwürfe für den sogenannten NEST-Prozess abgeschlossen. Damit legt die Behörde einen neuen Rahmen für die Netzanreizregulierung vor. Dies berichtet das „Handelsblatt“ in seiner Donnerstagausgabe.
Änderungen gegenüber früheren Entwürfen
Im Vergleich zur im Juni bekannt gewordenen Version gibt es drei wesentliche Änderungen. Erstens soll der sogenannte Opex-Aufschlag, also das Ansteigen von Betriebskosten innerhalb einer Regulierungsperiode, künftig für alle Netzbetreiber möglich sein. damit werden auch kleinere Netzbetreiber einbezogen, die bislang von dieser Neuerung ausgeschlossen waren.
Zweitens plant die Bundesnetzagentur,die sogenannte Mindesteffizienz für Netzbetreiber von 60 auf 70 Prozent anzuheben. Drittens dürfen künftig real bezahlte Zinsen auf Fremdkapital bei der Kostenermittlung der Netzbetreiber gewichtet werden.
Weitere Schritte und Zeitplan
Die Bundesnetzagentur will die Festlegungen zu den Verfahren RAMEN Strom, RAMEN Gas, Strom-NEF und Gas-NEF an diesem Mittwoch an den Länderausschuss übermitteln. Diese Verfahren sind Teilstücke des NEST-Prozesses. Der Länderausschuss soll am 13. November darüber entscheiden, ob er sein Benehmen herstellen wird. Die NEST-Reform soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Stellungnahme der Bundesnetzagentur
„wir schaffen ein attraktives Umfeld für Investitionen und begrenzen die Kosten auf das notwendige Maß“, sagte Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller dem „Handelsblatt“. „Die Entscheidungen sind fachlich gut vertretbar.“





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