Bundesgerichtshof entscheidet im Fall Wirecard über Ansprüche von Kapitalanlagegesellschaft
Nachrangige Berücksichtigung im Insolvenzverfahren
Eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft, die im Fall Wirecard Schadensersatz gefordert hatte, wird bei der Verteilung der restlichen Mittel aus der Insolvenz nur nachrangig berücksichtigt.Das entschied der neunte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Donnerstag.
Hintergrund des Falls
Die Kapitalanlagegesellschaft hatte zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 12. Juni 2020 Aktien von Wirecard auf dem Sekundärmarkt erworben und einen Großteil davon wieder verkauft. Am 18. Juni 2020 hielt die Klägerin noch 73.345 Aktien der Wirecard AG.Sie machte geltend, ihr stünden kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft zu. die Wirecard AG habe ein tatsächlich nicht vorhandenes Geschäftsmodell vorgetäuscht und über ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage getäuscht. Nach Angaben der Klägerin hätte sie bei Kenntnis der wahren Sachlage keine Aktien erworben.
Verfahrensverlauf
Das Landgericht hatte die Klage und die Widerklage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hatte die Berufung des Beklagten durch Teilurteil zurückgewiesen und auf die Berufung der Klägerin ein Zwischenurteil erlassen. Darin wurde festgestellt, dass die klage zulässig sei und die Klägerin ihre kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzforderungen als Insolvenzforderungen geltend machen könne. Die Beklagten verfolgten mit einer vom Oberlandesgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
der Bundesgerichtshof entschied,dass die von der Klägerin angemeldeten Forderungen keine einfachen Insolvenzforderungen darstellen. Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche der Aktionäre seien so eng mit der Stellung als aktionär verknüpft, dass sie im Insolvenzverfahren der Gesellschaft hinter den Forderungen einfacher Insolvenzgläubiger zurücktreten müssten.
Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren
Im Fall Wirecard sind rund 15,4 Milliarden Euro Forderungen angemeldet, während nur 650 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Kapitalanlagegesellschaft wird daher voraussichtlich leer ausgehen.



