Bund und Länder einigen sich auf Neuausrichtung der GRW-Wirtschaftsförderung
Bund und Länder haben sich auf eine Neuausrichtung der milliardenschweren regionalen GRW-Wirtschaftsförderung geeinigt. Die neuen Förderrichtlinien sind zum 1. Januar in Kraft getreten.
Inhalt der Reform
Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins POLITICO, der sich auf Regierungskreise beruft, sollen künftig Investitionen auch dann gefördert werden, wenn sie keine neuen Arbeitsplätze schaffen, aber bestehende Jobs sichern. Die Reform soll die regionale Wirtschaftsförderung vereinfachen, stärker auf die Arbeitsproduktivität ausrichten und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützen.Zudem sollen die Kommunen mehr Freiraum für den Ausbau von Gewerbegebieten erhalten.
Politischer Prozess und umsetzung
Zustimmung von Bund und Ländern
wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte die Reform seit ihrem Amtsantritt vorangetrieben. Bis zum 30. Dezember stimmten das Finanzministerium und alle 16 Bundesländer den neuen Förderrichtlinien zu. Reiche will die Beschlüsse an diesem Dienstag vorstellen.
Hintergrund zur GRW-Förderung
Bedeutung der Gemeinschaftsaufgabe
„GRW“ steht für „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen wirtschaftsstruktur“. Sie gilt als wichtigstes Instrument zur Wirtschaftsförderung in strukturschwachen Regionen. Bund und Länder finanzieren jedes Vorhaben je zur Hälfte.
Für das Jahr 2026 stehen für die GRW-Förderung zusammen knapp 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Seit den 1970er-Jahren sind über 80 Milliarden Euro an GRW-Mitteln in die Regionen geflossen.











