Röwekamp fordert Änderung am Gesetzentwurf zum neuen wehrdienst
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), fordert eine Änderung des Gesetzentwurfs zur Einführung des neuen Wehrdienstes. Er betonte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass spätestens im Sommer 2027 eine entscheidung darüber getroffen werden müsse, ob Deutschland zur Wehrpflicht zurückkehrt. Für diese Entscheidung sollen gemeinsame personelle kriterien festgelegt werden. Anlass ist die verschobene erste Lesung des Gesetzentwurfs in der kommenden Woche.
Verpflichtungen gegenüber der NATO und personelle Ziele
Röwekamp verwies darauf, dass Deutschland der NATO auf dem Gipfel in Den haag ehrgeizige militärische Fähigkeiten zugesagt habe. Diese Zusagen umfassen einen 250-prozentigen Aufwuchs bei der Anzahl der Reservisten sowie eine 50-prozentige Steigerung der Zahl der aktiven Soldaten. Angesichts aktueller Bedrohungen im NATO-luftraum und über militärischer sowie ziviler Infrastruktur in Deutschland betonte Röwekamp, dass keine Zeit vergeudet werden dürfe, um die verteidigungsfähigkeit zu stärken. Deshalb seien verbindliche Jahresziele für den personellen Aufwuchs, insbesondere für die aktive truppe, notwendig. Eine Einigung mit der SPD über diese Ziele sei bisher nicht erzielt worden,auch Bundesverteidigungsminister Boris pistorius habe sich bislang nicht festgelegt.
Unterschiedliche auffassungen verzögern Gesetzgebungsverfahren
Röwekamp erklärte, es ergebe keinen Sinn, das Gesetzgebungsverfahren mit so unterschiedlichen Auffassungen zu beginnen. diese Fragen seien wesentlich für Frieden und Sicherheit in deutschland.
Weitere Beratungen in vertraulichen Gesprächen
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen, erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass es angesichts der Verschiebung noch offene Fragen gebe. Die weitere Arbeit werde zunächst in vertraulichen Gesprächen fortgesetzt. Alles andere sei nicht zielführend.