Union hält an Vorschlägen zur Wehrdienst-Auslosung fest
In der Debatte um die Zukunft des Wehrdienstes bekräftigt die Union ihre Unterstützung für die Vorschläge der Fraktions-Arbeitsgruppe von Union und SPD. Trotz des Widerstands von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will die Union an den gemeinsam erarbeiteten Ergebnissen festhalten. „Hinter die in der Arbeitsgruppe erzielten Ergebnisse werden wir nicht zurückfallen“, erklärte der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl (CSU), gegenüber der „Welt“.
Kritik am Entwurf des Verteidigungsministers
Erndl bezeichnete den Entwurf von Minister Pistorius als in wesentlichen Punkten unzureichend. Es fehle eine klare Messbarkeit und vor allem eine Antwort auf die Frage, was geschehe, wenn die Zahl der Freiwilligen die angestrebten Zielwerte nicht erreiche. Die Unionsfraktion sei sich mit der SPD einig, dass am Gesetzentwurf der Regierung noch Nachbesserungen erforderlich seien. Insbesondere brauche es eine Messbarkeit des Aufwuchses an Soldaten bei der Bundeswehr sowie einen Plan für den Fall,dass sich nicht genügend freiwillige finden.
Bedarfswehrpflicht und Zufallsverfahren
Als Zwischenschritt zwischen der im Grundgesetz verankerten allgemeinen Wehrpflicht für einen kompletten Jahrgang junger Männer und der Freiwilligkeit habe die Arbeitsgruppe intensiv über eine Bedarfswehrpflicht beraten. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, nur eine bestimmte Zahl von Rekruten einzuziehen. Die Auswahl soll mittels eines Zufallsverfahrens erfolgen.
Erndl äußerte Verständnis dafür, dass eine Zufallsauswahl und der Gerechtigkeitsgedanke nicht sofort zusammengebracht werden könnten. Nach gründlicher Überlegung stelle sich dieses Verfahren jedoch als rechtssicherer und gerechter Weg dar. Die Union sei dennoch offen für praktikable Gegenvorschläge.
Appell an den Verteidigungsminister
Erndl forderte Verteidigungsminister Pistorius zu konstruktiver Mitarbeit im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess auf. Für den von Pistorius in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf werde es keine Mehrheit geben. Änderungen am Regierungsentwurf im parlamentarischen Verfahren seien das gute Recht des Parlaments, betonte Erndl. Eine Belehrung durch die regierung sei nicht erforderlich, da das Parlament aus eigenem Verständnis heraus handle.
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