Anschlag auf Berliner Stromnetz laut VKU auch in anderen Städten möglich
Bewertung des Verbands kommunaler Unternehmen
Der Anschlag auf das Berliner Stromnetz könnte sich nach Einschätzung des Betreiberverbands VKU in jeder anderen deutschen Stadt wiederholen. Berlin sei kein Einzelfall, im Prinzip seien solche Anschläge überall möglich, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebing, der „Frankfurter Allgemeinen ZeitungVKU warnt nach Anschlag auf Berliner Stromnetz vor bundesweiter Gefahr
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht nach dem Anschlag auf das Berliner Stromnetz die Gefahr ähnlicher Taten in ganz Deutschland. Nach Einschätzung des Verbands könnten Anschläge auf Energie- und Wasserversorgung in jeder deutschen Stadt verübt werden.
Warnung vor Angriffen auf Strom- und Wasserversorgung
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ), Berlin sei kein Einzelfall. Im Prinzip seien solche Anschläge überall möglich. Es müsse nicht bei Stromleitungen bleiben, auch die Wasserversorgung sei gefährdet, sagte Liebing.
Die Energieversorgung in Deutschland sei zwar zuverlässig, aus technischen Gründen gebe es kaum Ausfälle. Dennoch lasse sich selbst das beste System gegen gezielte Angriffe nicht vollständig schützen, äußerte der VKU-Chef in der FAZ. Es gebe Bedrohungen von innen und von außen. Man befinde sich längst in einem hybriden Krieg, so Liebing.
Kritik an Ermittlungen zur „Vulkangruppe“
Forderung nach intensiverer Strafverfolgung
Liebing zeigte sich gegenüber der FAZ unzufrieden mit den laufenden Ermittlungen gegen die mutmaßlichen Absender eines Bekennerschreibens namens „Vulkangruppe“ in Berlin. Die mutmaßlichen Täter hätten zum wiederholten Male zugeschlagen,sagte er. Die Ermittlungen müssten intensiviert werden.
Wenn sich die Anschläge gegen Personen und nicht gegen Sachen gerichtet hätten, wäre man mit der Strafverfolgung vermutlich schon weiter, erklärte Liebing in der FAZ.
Debatte um Kritis-Dachgesetz und staatliche Verantwortung
Schutz kritischer Infrastruktur als staatliche Aufgabe
Mit Blick auf das neue „Kritis-Dachgesetz“ zur kritischen Infrastruktur (Kritis), das sich derzeit im Bundestag befindet, betonte Liebing, der Schutz der Anlagen sei auch eine staatliche Aufgabe. Netzbetreiber könnten sich nicht gegen Drohnenüberflüge und Angriffe wehren.Diese Aufgaben müssten die Sicherheitsbehörden übernehmen.
Kosten und Auswirkungen auf Strompreise
Liebing wies auf die finanziellen Folgen zusätzlicher Sicherheitsanforderungen hin. Wenn die Versorger noch mehr in die Sicherheit investieren sollten, müssten sie an anderer Stelle entlastet werden. Andernfalls würden die Strompreise weiter steigen.
Es sei nach seinen Worten richtig, das Sondervermögen des Bundes für solche Sicherheitsaufgaben heranzuziehen.











