USA: Wahlkreis mit schwarzer Mehrheit für unzulässig erklärt

Oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Archiv)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden, dass die Einrichtung eines zweiten Kongresswahlbezirks in Louisiana mit mehrheitlich schwarzer Bevölkerung verfassungswidriges Gerrymandering darstellt

Toyota Scheidt

Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA

Der oberste Gerichtshof der USA hat die Einrichtung eines zweiten Kongresswahlbezirks in Louisiana mit mehrheitlich schwarzer Bevölkerung als verfassungswidriges Gerrymandering eingestuft. Die richter bestätigten damit ein Urteil eines Bundesgerichts, das dem Bundesstaat die Verwendung der Wahlkreiskarte untersagte.

Urteilsfindung und Stimmenverteilung

Das Urteil fiel mit sechs zu drei Stimmen. Die von republikanischen Präsidenten ernannten Richter setzten sich durch. Bereits 2019 und 2024 hatte das Gericht entscheidungen getroffen, die Wahlkreiszuschnitte entlang von Parteilinien erlaubten, bei denen mehrheitlich weiße Wahlkreise entstanden oder zementiert wurden.

Argumentation der Richter

Richter Samuel Alito argumentierte für die Mehrheit, dass die Verfassung es einem Bundesstaat so gut wie nie erlaube, aufgrund der Rasse zu diskriminieren. Richterin Elena Kagan kritisierte die Entscheidung und warf der Gerichtsmehrheit vor, das 1965 eingeführte Wahlrechtsgesetz abzuschaffen.

Stellungnahme von Richterin Kagan

Kagan betonte, dass der Voting Rights Act einen bedeutenden Wandel eingeleitet habe und die Nation der Verwirklichung der Ideale von Demokratie und Rassengleichheit nähergebracht habe. Sie wies darauf hin, dass das Gesetz wiederholt und mit überwältigender Mehrheit vom Kongress verlängert wurde. „Nur die Volksvertreter im Kongress haben das Recht, zu sagen, dass es nicht mehr benötigt wird – nicht die Mitglieder dieses Gerichts“, schrieb Kagan. Sie lehnte das jüngste Kapitel in der Aushöhlung des Wahlrechtsgesetzes durch die Mehrheit ab.

Artikel teilen


Toyota Scheidt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


Nach oben scrollen