warnung vor Rückschritten bei der Gleichberechtigung
UN-Generalsekretär António Guterres hat anlässlich des Internationalen Tags gegen Homophobie, Biphobie und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai vor Rückschritten bei der Gleichberechtigung queerer Menschen gewarnt. „In den letzten Jahrzehnten wurden enorme Fortschritte bei der Förderung der Gleichberechtigung von LGBTIQ-personen erzielt“, erklärte Guterres. dennoch gebe es weltweit gezielte Bemühungen, die Menschenrechte dieser Gruppen einzuschränken.
Bedrohung der menschenrechte
Guterres betonte, dass die Einschränkung der meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Schürung von Hass sowie Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger zunehmen. Zudem sei die Zahl der Länder gestiegen, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen unter Strafe stellen.LGBTIQ-Personen seien oft die Ersten, die unter Angriffen auf Rechte leiden. „Sie werden zu Sündenböcken gemacht und sind größeren Risiken für ihre Sicherheit,Gesundheit und ihr Wohlergehen ausgesetzt“,so Guterres.
Appell für Gleichberechtigung
Guterres erinnerte an das diesjährige Thema des Aktionstages, „Im Herzen der Demokratie“. Jeder Mensch müsse frei von Angst leben und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Die Vereinten Nationen stünden ohne Diskriminierung an der Seite aller Menschen. „Lassen Sie uns gemeinsam für Sicherheit, Würde und Gleichberechtigung für alle eintreten“, erklärte er.
Hintergrund des Aktionstags
Der Internationale Aktionstag gegen Homo-, Bi-, Inter-, Trans- und Asexuellenfeindlichkeit (IDAHOBITA) wird seit 2005 am 17. Mai begangen. Das Datum erinnert an den 17. Mai 1990, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten strich. Zudem erinnert der Tag an den Paragraphen 175 des deutschen Strafgesetzbuchs, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Zwischen 1935 und 1944 wurden rund 50.000 Urteile nach dem Paragraphen gefällt, und etwa 15.000 Homosexuelle wurden in Konzentrationslagern inhaftiert. In der DDR wurden homosexuelle Handlungen ab Ende der 1950er Jahre nicht mehr strafrechtlich verfolgt,während der Paragraph 175 in Westdeutschland bis 1969 in unveränderter Fassung angewendet wurde. Erst mit der Wiedervereinigung wurde der Paragraph vollständig gestrichen.



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