Hoher Anteil sozialer Ausgaben in deutschen Kommunen
Die Kommunen in Deutschland wenden derzeit fast 38 Prozent ihres Budgets für soziale leistungen auf. Vor dreißig Jahren lag dieser anteil noch bei 25 Prozent. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.
Steigende Ausgaben für Sozialhilfe und Kinderbetreuung
Vor allem die Ausgaben für Sozialhilfe und Kinderbetreuung haben deutlich zugenommen. Auch die Ausgaben für die zentrale Verwaltung stiegen seit 1992 um rund 50 prozent auf heute 21 Prozent des Gesamthaushalts. Gleichzeitig sank der Anteil der Infrastrukturinvestitionen, etwa in Straßenbau, Abwasser- und Müllentsorgung, von 34 prozent auf 20 Prozent.
Entwicklung der Pro-Kopf-Ausgaben
Die inflationsbereinigten Sozialausgaben pro Einwohner stiegen zwischen 1992 und 2022 von 759 auf 1.675 Euro. Laut IW haben die Kommunen in diesem Bereich wenig Mitspracherecht. Die Verwaltungskosten pro Einwohner haben sich im gleichen Zeitraum mehr als verdoppelt und stiegen von 375 auf 923 Euro.
Weniger Mittel für kommunale Investitionen
Für Aufgaben,über die die Kommunen selbst entscheiden können,wie Straßen- oder Wohnungsbau,bleibt laut Studie kaum Geld übrig. Im Jahr 2022 floss nur noch jeder fünfte Euro in entsprechende Projekte, 1992 war es noch jeder dritte. Der Anteil der Sachinvestitionen, etwa in Gebäude, sank von 21 auf zwölf Prozent.
Wachsende finanzielle Belastung der Kommunen
Die Autoren der Studie stellen fest,dass der Investitionsstau weiter zunimmt. Das Defizit der Kommunen erreichte im Jahr 2024 mit knapp 25 Milliarden Euro einen neuen Höchststand.
Kritik an unzureichender Finanzierung
Die Ergebnisse der Studie bestätigen die Einschätzung von Kommunalverbänden und Ländern. Sie kritisieren, dass der Bund den Kommunen in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche zusätzliche aufgaben übertragen habe, ohne für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen.
Besondere Belastung durch Kinderbetreuung und Unterkunftskosten
insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung wurden die Anforderungen erhöht: Seit 1996 besteht ein Rechtsanspruch für Kinder ab drei Jahren, seit 2013 auch für Kinder ab einem Jahr. Zudem sind die Mieten für Bürgergeld-Bezieher und Asylbewerber stark gestiegen. Die Kommunen tragen einen Großteil der Kosten für die Unterkunft.



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