SPD-Juristen begrüßen Verfassungsbeschwerde gegen Palantir-Einsatz
die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) hat die Verfassungsbeschwerde der gesellschaft für Freiheitsrechte gegen den einsatz des Analyze-Tools Palantir durch die bayerische Polizei begrüßt.
Gerichtliche Klärung gefordert
Die vorsitzenden der ASJ, Antje Draheim und Harald Baumann-Hasske, erklärten am freitag, es müsse gerichtlich geklärt werden, ob umfassende Analyse-Tools wie Palantir verfassungsrechtlich zulässig sind. Solche Werkzeuge könnten nicht nur öffentlich zugängliche,sondern auch nicht zugängliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern verknüpfen,analysieren und daraus mittels Algorithmen mutmaßliche Gefahren und Gefährder berechnen.
Grundsatzurteil gefordert
Die ASJ hält ein wegweisendes Grundsatzurteil für erforderlich. Die drohenden schweren Eingriffe in die Grundrechte Unbeteiligter und das dadurch entstehende klima einer gefühlt totalen Überwachung stünden in keinem Verhältnis zu den bloßen Behauptungen der Verhinderung schwerer Straftaten.
Erfahrungen auf europäischer Ebene
Die software von Palantir wurde in der Vergangenheit auch auf europäischer Ebene bei Europol getestet, um Daten aus den Mitgliedsstaaten der EU zu vernetzen. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass die Software weder den Anforderungen von Europol noch denen der Kooperationspartner in den Mitgliedsstaaten entspricht.
Einsatz in verschiedenen Bundesländern
Draheim wies darauf hin, dass die Erfahrungen in Bayern zeigen, dass die Software durch die Polizei nicht ausschließlich zur Vorbeugung schwerer, terroristischer Straftaten eingesetzt wird, sondern auch bei minder schwerer Kriminalität. In Nordrhein-Westfalen und hessen, wo Palantir ebenfalls eingesetzt wird, laufen bereits Verfassungsbeschwerden. Nach Ansicht der ASJ werden Überwachungsinstrumente in der Praxis häufig ausgeweitet, was letztlich nicht zu einer größeren Sicherheit für alle führe.
Kritik am Hersteller Palantir
Baumann-Hasske betonte zudem, dass auch der Hersteller der software, die Firma Palantir, ein wesentliches Argument gegen den Einsatz sei. Der Gründer Peter Thiel habe sich kritisch gegenüber der liberalen demokratie geäußert und vertrete wirtschaftliche Interessen an Überwachungstechnologien. Die ASJ stellt die Frage, wie es vertretbar sei, ein Software-Produkt für staatliche Überwachungs- und Analysezwecke von einem Unternehmen zu beziehen, dessen Gründer die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt.