Rückgang der BAföG-Geförderten auf niedrigsten Stand seit 2000
Im Jahr 2024 erhielten 612.800 Personen monatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren das 22.800 oder vier prozent weniger Geförderte als im Vorjahr. Damit sank die Zahl der baföG-Empfängerinnen und -Empfänger auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000. In den Jahren 2022 und 2023 war die Zahl zuvor leicht angestiegen.
Durchschnittliche Förderbeträge und Ausgaben
BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger erhielten im Jahr 2024 durchschnittlich 635 Euro pro Monat. Das waren fünf Euro weniger als im Vorjahr. Die Ausgaben des Bundes für die BAföG-Förderung sanken im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent beziehungsweise 316 Millionen Euro auf insgesamt 3,1 Milliarden Euro.
Verteilung nach Bildungsweg und Förderhöhe
Im Jahr 2024 waren 79 Prozent der BAföG-Geförderten Studierende (483.800 personen) und 21 Prozent Schülerinnen und Schüler (129.000 Personen). Studierende erhielten monatlich im durchschnitt 657 Euro, während der durchschnittliche Förderbetrag für Schülerinnen und Schüler bei 539 Euro lag. Die Höhe des individuellen Förderbetrags hängt unter anderem von der besuchten Ausbildungsstätte, der Unterbringung sowie vom einkommen der Geförderten und ihrer Eltern ab.
Soziodemografische Merkmale der Geförderten
BAföG-geförderte waren im Jahr 2024 häufiger weiblich als männlich, meist unter 25 Jahre alt und wohnten überwiegend nicht bei ihren Eltern. Der Frauenanteil unter den Geförderten lag bei 59 Prozent, der Männeranteil bei 41 Prozent.Zwei Drittel der Geförderten (67 Prozent) waren unter 25 Jahre alt. 71 Prozent wohnten nicht bei ihren Eltern.
Einführung der Studienstarthilfe
Ab dem Wintersemester 2024/2025 wurde die „Studienstarthilfe“ als neues Förderinstrument im BAföG eingeführt. dabei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss zum Studienbeginn in Höhe von 1.000 Euro. Die Studienstarthilfe richtet sich an Personen unter 25 Jahren,die vor Beginn des Studiums bestimmte Sozialleistungen beziehen und sich erstmals für ein Studium immatrikulieren.Die Förderung erfolgt unabhängig von einem möglichen monatlichen BAföG-Bezug.
Zahlen zur Studienstarthilfe
Im Jahr 2024 wurden 10.700 Personen mit einer Studienstarthilfe gefördert. Der Bund stellte dafür 10,7 Millionen Euro bereit. Der Anspruch auf Studienstarthilfe begründete sich überwiegend mit dem Bezug von Leistungen nach SGB II („Bürgergeld“), den 61 Prozent der Geförderten vor Studienbeginn erhielten. Bei 21 Prozent lag der Bezug von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz zugrunde, bei 16 Prozent der Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Der Frauenanteil unter den Studienstarthilfe-Geförderten lag bei 57 Prozent,der Männeranteil bei 43 Prozent.