Ökonomin Schnitzer fordert Reform der Erbschaftsteuer
die Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung,Monika Schnitzer,hält eine reform der Erbschaftsteuer für zwingend erforderlich.Der Vorschlag der SPD habe die Debatte zwar neu eröffnet, doch eine Reform sei unausweichlich, schreibt Schnitzer in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).
Kritik an aktueller Rechtslage und rolle des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht habe die geltenden Regelungen zur Erbschaftsteuer bereits mehrfach beanstandet. Zudem sei ein weiteres Verfahren anhängig. Änderungen seien daher notwendig, unabhängig von Konjunkturlage oder politischem Timing.
ungleichmäßige Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen
Begünstigung großer Vermögensübertragungen
Schnitzer kritisiert eine systematische Begünstigung großer Vermögensübertragungen, insbesondere von Betriebsvermögen. In Deutschland würden Erbschaften und Schenkungen sehr ungleichmäßig besteuert, schreibt sie. Steuerpflichtige Übertragungen zwischen 100.000 und 200.000 Euro würden im Durchschnitt mit rund 13 Prozent belastet.Bei sehr großen Vermögensübertragungen von mehr als 20 Millionen Euro liege der effektive Steuersatz dagegen nur bei etwa acht Prozent.
Diese Ungleichbehandlung widerspreche nach Ansicht von Schnitzer dem Leistungsfähigkeitsprinzip und trage zur verfestigung der Vermögensungleichheit bei. Zwischen 30 und 50 prozent des privaten Vermögens in Deutschland stammten aus Erbschaften und schenkungen.
Auswirkungen auf Unternehmen und Betriebsvermögen
Bewertung internationaler Studien
Die häufig geäußerte Sorge, eine gleichmäßigere Besteuerung von Betriebsvermögen gefährde Unternehmen, weist Schnitzer zurück. Diese Befürchtung werde empirisch nicht gestützt. Internationale Studien fänden keine systematischen negativen Effekte auf Beschäftigung oder Investitionen.
Stundungsregelungen und SPD-Vorschlag
Eine mögliche Liquiditätsbelastung zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung lasse sich nach Einschätzung Schnitzers durch großzügige Stundungsregelungen begrenzen. Der SPD-Entwurf sehe hierfür eine Frist von 20 Jahren vor. Dies sei zielgenauer als die heutigen Verschonungsregeln, die unternehmerische Entscheidungen durch Lohnsummen- und Fortführungsauflagen verzerrten. Die Aufregung über den Vorschlag der SPD sei deshalb unbegründet, so Schnitzer.










