Richterbund fordert nationale IP-Speicherpflicht nach Aus für EU-Chatkontrolle
Nach dem Scheitern der Pläne für eine EU-weite Chatkontrolle als Maßnahme gegen Kinderpornografie fordert der Deutsche Richterbund eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen in Deutschland. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erklärte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es sei positiv, dass die „überschießenden Pläne für eine staatlich angeordnete Chatkontrolle in der EU auf Druck der Bundesregierung vom Tisch sind“.
Forderung nach nationaler Regelung
Rebehn betonte, die Koalition müsse nun auf nationaler Ebene handeln.Die Strafverfolgungsbehörden warteten dringend auf die bereits mehrfach angekündigte gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen. Bei Kinderpornografie sei die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren.
Hintergrund: EU-Chatkontrolle gescheitert
Am Freitag wurde bekannt, dass unter den EU-Mitgliedsstaaten keine Mehrheit für die umstrittenen Pläne der kommission zu einer anlasslosen und verpflichtenden Kontrolle von Chats durch Unternehmen wie WhatsApp und Signal nach kinderpornografischen Inhalten zustande kam. Das Vorhaben wird daher gestrichen, wie EU-Diplomaten in Brüssel mitteilten. Deutschland hatte sich ausdrücklich für das Aus der Pläne eingesetzt.
Richterbund begrüßt Absage der EU-Pläne
Der Deutsche Richterbund begrüßte die Absage der EU-Pläne. Rebehn erklärte, es sei richtig, dass die EU Kindesmissbrauch und die Zunahme von Kinderpornografie im Netz entschlossen bekämpfen wolle.Dabei sei es jedoch wichtig, zielgerichtet und verhältnismäßig vorzugehen. Dazu zähle die IP-Datenspeicherung,die im Koalitionsvertrag angekündigt wurde. Die abstimmungen innerhalb des Kabinetts über einen Gesetzentwurf dauern derzeit noch an.




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