Kritik des Bundesrechnungshofs am Zeitplan der GKV-Reform
Der Bundesrechnungshof hat in einem Schreiben an den Haushaltsausschuss des Bundestags den von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und der Koalition geplanten Zeitplan für die reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisiert.
Einschätzung zur Finanzlage der GKV
Nach Ansicht des Bundesrechnungshofs ist der vorgesehene Zeitplan, demzufolge grundlegende Reformen frühestens im Jahr 2028 wirksam würden, angesichts der aktuellen kritischen Finanzlage der GKV nicht angemessen.Dies geht aus dem Bericht der Rechnungsprüfer hervor, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen
Der koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, dass eine Kommission aus Sachverständigen und sozialpartnern bis Frühjahr 2027 konkrete Reformmaßnahmen für die GKV erarbeiten soll. Um einen weiteren Anstieg der Zusatzbeiträge zulasten der kassenpatienten zu vermeiden, sind zunächst kurzfristige Finanzhilfen vorgesehen. Für die Jahre 2025 und 2026 plant der Haushaltsentwurf Darlehen in Höhe von insgesamt 4,6 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds der krankenkassen. Zudem soll die Rückzahlung eines bereits im Jahr 2023 gewährten Darlehens von einer Milliarde Euro, die ursprünglich zum Jahresende 2026 fällig gewesen wäre, auf das Jahr 2033 verschoben werden.
Diese Maßnahmen sollen die Liquidität des Gesundheitsfonds in diesem und im nächsten Jahr sichern. Dadurch könnten die fristgerechten Auszahlungen an die Krankenkassen gewährleistet und ein Anstieg der Zusatzbeitragssätze im Jahr 2026 begrenzt werden, so der Bundesrechnungshof.
Langfristige Herausforderungen und Kritik
Langfristig reichen diese finanzhilfen nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs jedoch nicht aus. Der Bund löse durch das Darlehen ein aktuelles Finanzierungsproblem zulasten der Zukunft und verschiebe die Lösung auf künftige Legislaturperioden, heißt es in dem Bericht.
Bewertung des Reformzeitplans für die soziale Pflegeversicherung
Auch den Zeitplan für die Reform der sozialen pflegeversicherung (SPV) hält der Bundesrechnungshof für nicht ausreichend. im Dezember 2025 soll der sogenannte „Zukunftspakt Pflege“ Eckpunkte vorlegen, auf deren Basis ab dem Jahr 2026 Gesetzgebungsverfahren beginnen können. Nach diesem Zeitplan würden gesetzgebungsverfahren frühestens im Jahr 2026 starten,sodass viele Monate vergehen,bis eine Reform Wirkung zeigt.
Finanzhilfen für die Pflegeversicherung
Zur Stabilisierung der Pflegeversicherung plant der Bund ebenfalls Darlehen: 500 Millionen Euro sollen in diesem Jahr bereitgestellt werden,im Jahr 2026 weitere 1,5 Milliarden Euro. Nach Einschätzung der Rechnungsprüfer gewinnt der Bund damit bestenfalls Zeit, um notwendige Reformen einzuleiten. Sie fordern im Bereich der SPV entschlossene Schritte.
Forderungen des Bundesrechnungshofs
Der Bundesrechnungshof betont, dass die finanzlage zügig stabilisiert und die Reform der SPV in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden müsse. Bei der vollstationären versorgung sei das Problem der stetig steigenden Eigenanteile zu lösen. Zudem sei es dringend erforderlich, den Mittelbestand der Pflegekassen wieder aufzufüllen und Antworten auf den rasanten Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen zu finden.