Prozess um Compact-Verbot wird am Mittwoch fortgesetzt

Jürgen Elsässer am 10.06.2025
Gevita Tagesresidenz

Der Prozess zum Verbot des Magazins Compact geht am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in die nächste Verhandlungsrunde

Fortsetzung⁣ des Prozesses um Verbot des Magazins Compact

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in‌ Leipzig wird am⁢ Mittwoch⁣ der Prozess um ⁢das verbot des Magazins Compact fortgesetzt. Bereits ⁣am Dienstag hatte ⁣das Gericht rund acht‍ Stunden ‍lang verhandelt, bevor die Sitzung‍ am späten nachmittag ⁣unterbrochen wurde.

Juristische Debatten zum Auftakt

Der erste Prozesstag war ​geprägt von juristischen ⁢Diskussionen, insbesondere über den weiteren⁤ Ablauf des Verfahrens und fragen des Vereinsrechts. Hintergrund ist das Verbot der ⁢Compact-Magazin GmbH und einer verbundenen‍ Gesellschaft‍ durch die damalige ⁢Bundesinnenministerin⁣ Nancy ⁣Faeser (SPD) im Juli 2024. Faeser hatte die ‌Maßnahme damit begründet,⁣ dass das Magazin als „Sprachrohr der ​rechtsextremistischen Szene“‌ fungiere.

Bereits im August 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Sofortvollzug des Verbots teilweise ausgesetzt, wodurch das⁤ Magazin vorläufig wieder erscheinen konnte. Nun soll‍ eine ‍endgültige ⁢Entscheidung getroffen werden.

Provokationen von Chefredakteur Elsässer

Chefredakteur Jürgen⁣ elsässer sorgte am ersten Prozesstag für Aufmerksamkeit, indem er eine Ausgabe des Magazins‍ mit​ dem Porträt Adolf Hitlers ‍und der Schlagzeile „Wer finanzierte Hitler“ präsentierte.​ Zudem ⁤äußerte er sich ironisch-provokant vor Gericht: „In meiner Ehe hat meine Frau die Hosen an. Aber in der Redaktion, im Verlag bin‌ ich der Diktator.“

Weiterer Verlauf und mögliche rechtsmittel

Das Bundesverwaltungsgericht ⁣hatte ursprünglich drei Verhandlungstage vorgesehen. Ob diese vollständig genutzt werden ‌und wann ein⁤ Urteil zu erwarten​ ist, ⁤blieb am Dienstagabend offen. Der Anwalt des‍ Magazins,‍ Ulrich vosgerau, zeigte sich zuversichtlich‍ hinsichtlich⁤ des Ausgangs des Verfahrens. Sollte Compact dennoch unterliegen, kündigte er bereits an, vor⁢ das Bundesverfassungsgericht und gegebenenfalls vor den Europäischen ‌Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen.


Gevita Tagesresidenz

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