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Hühner (Archiv)
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Geflügelpest breitet sich aus – aktuell acht Bundesländer betroffen

Geflügelpest in Deutschland: Acht Bundesländer betroffen

Die Geflügelpest breitet sich in Deutschland und Europa weiter aus. Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind aktuell Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen betroffen. Dies teilte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin mit

`Das crazy` ist Jugendwort des Jahres
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„Das crazy“ zum „Jugendwort des Jahres“ erklärt

„Das crazy“ ist Jugendwort des Jahres 2025

Bekanntgabe auf der Frankfurter Buchmesse

Der Ausdruck „Das crazy“ wurde vom Langenscheidt-Verlag auf der Frankfurter Buchmesse zum Jugendwort des Jahres 2025 erklärt.

Entscheidung im Finale

„Das crazy“ setzte sich in der letzten Runde gegen die Begriffe „Goonen“ und „Checkst du“ durch.

Verwendung des Ausdrucks

Nach Angaben der Jury dient „Das crazy“ als „Allzweckwaffe der Sprachlosigkeit

Bundesverwaltungsgericht (Archiv)
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Bundesverwaltungsgericht: ÖRR muss ausgewogen sein

Bundesverwaltungsgericht betont Ausgewogenheitspflicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Eine Frau, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigert hatte, hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Teilsieg erzielt. Sie begründete ihre Weigerung unter anderem mit einer angeblich mangelnden Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Verfahren an Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hob am Mittwoch die letzte Verurteilung zur Zahlung des Rundfunkbeitrags vorerst auf. Der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. In den Vorinstanzen war die Klägerin noch gescheitert, da sich die Richter nicht mit der Kritik am Programm befasst hatten.

Hinweis auf Programmvielfalt und Ausgewogenheit

Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass es dem Anliegen der Klägerin wenig Erfolgschancen einräumt. Die Vorinstanzen wurden jedoch kritisiert, weil sie die Frage der Programmvielfalt nicht geprüft und die Beitragspflicht allein an die Nutzungsmöglichkeit geknüpft hatten.

Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rundfunkbeitrag

Nach Auffassung der Leipziger Richter fehlt es an der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Beitragspflicht, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum grob verfehlt. Die Schwelle für eine Verletzung des Äquivalenzgebots sei jedoch hoch

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