Abschluss der Corona-Klagen
Die meisten Corona-Klagen in Deutschland sind inzwischen abgeschlossen. Nur in wenigen Fällen hatten die Kläger Erfolg. Häufig führten die Gerichte nicht einmal eine mündliche Verhandlung mit Sachverständigenanhörung durch. Dies ergab eine Abfrage der „Welt am sonntag“ bei allen Oberverwaltungsgerichten im Februar.
Verfahren und Ergebnisse
Bereits im Eilverfahren hatten die gerichte die meisten Corona-Maßnahmen bestätigt. Auch im Hauptsacheverfahren änderte sich das Ergebnis selten. Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wurden 201 Normenkontrollanträge eingereicht. Nur in 16 Fällen kam es zu einem Urteil. Das gericht bündelte ähnliche Klagen in Mustergruppen. Wurde eine Maßnahme als rechtmäßig erklärt,verzichteten viele Kläger auf die Fortsetzung ihrer Verfahren. In den 16 Urteilen wurden drei Klagen stattgegeben und drei teilweise. Mündliche Verhandlungen fanden 13-mal statt, Sachverständigenanhörungen gab es keine.
Situation in anderen Bundesländern
Die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und Bremen haben alle Verfahren abgeschlossen. In Bayern sind bei 450 Hauptsacheverfahren noch 14 Entscheidungen offen. Beim OVG Berlin-Brandenburg sind von 100 Normenkontrollverfahren nur noch drei anhängig, bisher ohne Erfolg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat noch über zehn von 119 Anträgen zu entscheiden,bisher ohne Erfolg.Mündliche Verhandlungen wurden nicht durchgeführt.
das OVG Nordrhein-Westfalen entschied über 380 Normenkontrollanträge, nur drei hatten teilweise Erfolg. Acht Verfahren sind noch offen. Mündliche Verhandlungen wurden 25-mal durchgeführt, Sachverständigenanhörungen gab es keine. Eine Gerichtssprecherin betonte die umfangreiche Auswertung schriftlicher wissenschaftlicher Einschätzungen.
Föderale Unterschiede
Eine genaue zahl der bundesweit geführten Corona-Verfahren und deren Ergebnisse ist aufgrund der föderalen Struktur und unterschiedlichen Zuständigkeiten schwer zu ermitteln. Die Oberverwaltungsgerichte sind in fast allen Bundesländern für die Kontrolle von Landesverordnungen zuständig, in denen die umfassendsten Corona-Maßnahmen festgeschrieben waren.











