Bundesverfassungsgericht erklärt Teile des Berliner Hochschulgesetzes für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einige Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Der entsprechende Beschluss wurde am Donnerstag veröffentlicht.
Erfolg für die Humboldt-Universität
Die Humboldt-Universität hatte mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Sie wandte sich gegen die Verpflichtung der Hochschulen des Landes Berlin, allen befristet auf einer Qualifikationsstelle beschäftigten promovierten wissenschaftlichen Mitarbeitern mit Abschluss des Arbeitsvertrages eine unbefristete Beschäftigung bei Erreichen des Qualifikationsziels zuzusagen.
Eingriff in die Freiheit der Wissenschaft
Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die betreffende Regelung in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft eingreift.Zudem fehle dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz, sodass die Regelung formell verfassungswidrig ist (Beschluss vom 25. Juni 2025 – 1 BvR 368/22).