Richterbund kritisiert geplante Verschärfung bei K.-o.-Tropfen als unzureichend
Der Deutsche Richterbund (DRB) hält die vom Bundesjustizministerium geplante härtere Bestrafung beim Einsatz von K.-o.-Tropfen für nicht ausreichend. Zwar unterstütze man die künftig vorgesehene Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren für Täter, die Betäubungsmittel für vergewaltigung oder Raub nutzten, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). Der Richterbund fordere jedoch weitergehende Schritte, da sich der Schutz vor Sexual- und Gewaltdelikten allein durch Strafverschärfung kaum verbessern lasse.
Forderung nach besserer Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden
Rebehn betonte,die Bundesländer müssten die Strafverfolgungsbehörden besser ausstatten. „Es ist nicht das gesetzliche Strafmaß, das auch heute schon bis zu 15 jahren Freiheitsstrafe zulässt, sondern das Risiko, überführt und verurteilt zu werden, das mögliche Straftäter abschreckt“, sagte er. Die oftmals unterbesetzten staatsanwaltschaften seien heute kaum noch in der Lage, Sexualstrafverfahren zügig zu bearbeiten.
Belastung für Betroffene und probleme bei der Wahrheitsfindung
„Je mehr Zeit aber zwischen der Straftat und der späteren Vernehmung im Strafprozess vergeht, desto schwieriger wird die Wahrheitsfindung“, erklärte Rebehn weiter. Zudem sei es für die Betroffenen extrem belastend, wenn sich die Verfahren gegen ihre Peiniger über Monate und Jahre hinziehen. Vergewaltigungen und Raubstraftaten unter Einsatz narkotisierender Substanzen seien „besonders perfide und gefährlich“, sagte der DRB-Bundesgeschäftsführer.
Kritik an Symbolpolitik und hoher Zahl unerledigter Verfahren
Rebehn warnte, schärfere Strafgesetze blieben Symbolpolitik, solange die Bundesländer nicht mitziehen und ihre Strafjustiz nicht deutlich besser ausstatten. Bundesweit stapelten sich bei den staatsanwaltschaften nach seinen Angaben zahlreiche unerledigte Strafakten. „Immer öfter werden Verfahren vorzeitig eingestellt, nur noch jeder 16. Fall führt zu einer Anklage vor Gericht“, erklärte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds.











