Gesetzentwurf zur Reform des Anwaltsnotariats
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Anwaltsnotariat attraktiver gestalten soll.Ziel ist es, den Zugang zu vereinfachen und familienfreundlicher zu gestalten. Zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. damit soll die flächendeckende notarielle Versorgung angesichts sinkender Bewerberzahlen gesichert werden.
Vereinfachter Zugang und familienfreundliche Regelungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Volljuristen direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen die notarielle Fachprüfung ablegen können, ohne die bisherige Zulassungsfrist von drei Jahren. Eine weitere Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung ist ebenfalls vorgesehen. Die erforderliche anwaltliche Berufserfahrung soll von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit sollen keine Unterbrechungen mehr darstellen.
Verlängerung der Amtszeit für ältere Anwaltsnotare
Ältere Anwaltsnotare sollen ihr Amt auf Antrag über die altersgrenze hinaus fortführen können, um die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu sichern. Die Amtszeit kann zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn ausgeschriebene Stellen nicht besetzt werden konnten.
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und verbände versandt,die bis zum 6. März 2026 Stellung nehmen können.











